durchstechen,
V., unr. abl.
1.
›etw. (häufig: ein Körperteil) mit einem spitzen Gegenstand (z. B. mit einer Waffe) ganz und gar durchbohren, schwer verwunden‹; auch: ›jn. schwer foltern, erstechen, töten‹; in religiösen und poetischen Texten häufig tropisch: ›jn. / etw. stechend durchdringen, in jn. / etw. stechend eindringen‹;
vgl.  214, zu (V., unr. abl.) 1.
Bedeutungsverwandte:
 112,  1,  2, (V.) 1,  12,  16,  2,  1, , .
Syntagmen:
j. / etw
. (Subj., z. B.
der sper, die krone / minne / süssigkeit
)
jn. / etw. d., jn
. (z. B.
den bösewicht / landknecht / kaiser / martrer
)
/ etw
. (z. B.
den elephanten, js. leib / schild, die begierde, js. or / stirn, das gemüt, js. hirn / leib, die lefzen der wunde
)
d., jn. / etw
. [wie] (z. B.
mittendurch, durch den bauch, mit dem sper / spies
)
d
.

Belegblock:

Luther, WA (
1532
):
allerley neid, has, hon und spott [...], damit jr
[der Prediger]
hertz und seele durchstochen und on unterlas gequelet wird.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Mainz
1605
):
Kein Bein war dir gebrochen, | Dein Seit ist nur durchstochen, | Drauß Blut vnd Wasser floß.
Karsten, Md. Paraphr. Hiob (
omd.
,
1338
):
di sper | Di den elephant durch stechen | Und durch sinen schedel brechen.
Pyritz, Minneburg
4566
(
nobd.
, Hs.
um 1400
):
Also hat mich durch stochen | Der starken mynnen strole.
Cirurgia H. Brunschwig (
Straßb.
[
1497
]):
wan du also die zwen lefftzen der wunden durch gestichest. so schloͤff den fadē zwemal durch / vnd zühe sie sanfft zuͦ samē.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
in seiner slafkamer durchstach er iren leib.
ders. Hl. Schrifft.
4. Mose 25, 8
;
Peil, Rollenhagen. Froschm.
619, 3571
;
Mathesius, Passionale ;
Keil, Peter v. Ulm
117
;
Roloff, Brant. Tsp.
1809
;
Schmidt, Rud. v. Biberach
112, 23
;
115, 24
;
Koppitz, Trojanerkr. ;
Rwb  f.;
Vgl. ferner s. v.  2,  5.
2.
rechtssprachlich als part. Adj.
durchstochen
: ›durchstochen; angehängt (von einer Urkunde gesagt, in der eine andere steckt bzw. der zur Erneuerung oder Ergänzung eine andere angehängt ist)‹ (vgl. dazu auch ff. mit nd. und mnl. Belegen);
vgl.  4.

Belegblock:

Chron. Augsb. Anm. 2 (
schwäb.
, zu
1543
):
it. 2 erlöst pergamentin durchstochen brief, daz wir kaiser Carolum [...].
3.
rechtssprachlich: ›etw. zur Strafe zerstören‹;
speziell: ›eine Urkunde durchstechen, um sie ungültig zu machen‹; vgl.  214.
Bedeutungsverwandte:
 2.
Syntagmen:
die verschreibung d., jm. seinen schild d
.

Belegblock:

Rwb (a. 
1436
;
1519
).