durchstechen,
V., unr. abl.
1.
›etw. (häufig: ein Körperteil) mit einem spitzen Gegenstand (z. B. mit einer Waffe) ganz und gar durchbohren, schwer verwunden‹; auch: ›jn. schwer foltern, erstechen, töten‹; in religiösen und poetischen Texten häufig tropisch: ›jn. / etw. stechend durchdringen, in jn. / etw. stechend eindringen‹; Syntagmen:
j. / etw
. (Subj., z. B. der sper, die krone / minne / süssigkeit
) jn. / etw. d., jn
. (z. B. den bösewicht / landknecht / kaiser / martrer
) / etw
. (z. B. den elephanten, js. leib / schild, die begierde, js. or / stirn, das gemüt, js. hirn / leib, die lefzen der wunde
) d., jn. / etw
. [wie] (z. B. mittendurch, durch den bauch, mit dem sper / spies
) d
.Belegblock:
allerley neid, has, hon und spott [...], damit jr
[der Prediger]
hertz und seele durchstochen und on unterlas gequelet wird. Kein Bein war dir gebrochen, | Dein Seit ist nur durchstochen, | Drauß Blut vnd Wasser floß.
di sper | Di den elephant durch stechen | Und durch sinen schedel brechen.
Also hat mich durch stochen | Der starken mynnen strole.
wan du also die zwen lefftzen der wunden durch gestichest. so schloͤff den fadē zwemal durch / vnd zühe sie sanfft zuͦ samē.
2.
rechtssprachlich als part. Adj. durchstochen
: ›durchstochen; angehängt (von einer Urkunde gesagt, in der eine andere steckt bzw. der zur Erneuerung oder Ergänzung eine andere angehängt ist)‹ (vgl. dazu auch ff. mit nd. und mnl. Belegen); Belegblock:
it. 2 erlöst pergamentin durchstochen brief, daz wir kaiser Carolum [...].