erschlagen,
auch
erschlahen,
V., unr. abl.
1.
›jn. / ein Tier gewaltsam töten‹; speziell auch: ›jn. (mit einer Hieb- oder Schlagwaffe) im Kampf, Krieg töten‹; ›ein Tier schlachten‹; negativ konnotiert: ›jn. ermorden‹;
zu  4.
Phraseme:
sich einander erschlagen
›sich gegenseitig totschlagen‹.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
den unschuldigen, einen bürger / gast, seinen bruder, seine majestat, die erstgeburt
›alle Erstgeborenen‹,
die ganze welt, die christen / oberkeiten, x tausend juden
)
e., etw
. (z. B.
den hellenwurm, js. hund, ein vieh
)
e., j
. (z. B.
got, die mörder
)
jn. e., jn. tot
(objektbezogenes präd. Attr.)
e., jn
. [wie] (z. B.
unverschuldet, mit dem durst / schwert, [geratenem] rat, mit der mordakst / tat, einer ackersreute, seiner hand, zu tode
), [wo] (z. B.
in seinem haus
)
e
.;
j
. (
viel / wenig volks, die bauern / leute / riesen / kinder / weiber, manig ritter / türken
)
erschlagen liegen / sein / werden
;
e. P
. (genitivus partitivus)
ane massen viel, mer dan x, ob x tausend erschlagen liegen / sein / werden
; subst.:
die erschlagenen
[wo]
liegen
;
die freunde des erschlagenen
.
Wortbildungen
erschlacht
(dazu bdv.:  2,  1),
erschlaherin
(dazu bdv.: , ).

Belegblock:

Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
Erslait aber der cristen einen Ioden, man richtet vber in recht, als ob er eynen Cristen irslagen hette.
Luther, WA (
1525
):
letzlich wie Gott auch die Erstgeburt erschlagen wolle.
Tiemann, E. v. Nassau-S. Kgn. Sibille
142, 9
(
rhfrk.
,
um 1435
):
so wolt ich zü erste by jr geslaffen han / vnd hette sy dann darnach erslagen.
Sievers, Oxf. Benedictinerr. (
hess.
,
14. Jh.
):
Durch dich [unsen herren] werden wir irslagen, degeliches wir sin geachtet also die schafe die zu slane gereit sint.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
50, 5
(
omd.
,
1487
):
Sindt ÿrslagenn vnd vmbkōmen. zcwei mall húndert taúsentt.
Thür. Chron.
14r, 11
(
Mühlh.
1599
):
Vespasianus [...] / Der [...] Sechsmahl hundert Tausendt Juͤden Erschlagen / ohne was Hungers gestorben / wie Josephus vnnd Eusebius dauon schreiben.
Schönbach, Adt. Pred. (
osächs.
,
1. H. 14. Jh.
):
dune solt nimand erslahen weder mit rate noch mit der tat.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
118, 25
(
nobd.
,
1427
/
1503
):
geth sy [schweinlein] aber auf der gassen und wurdt ime erschlagen, so sol der schadt an ime außgehen.
Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1521
):
Das sind die erschlagnen, unter dem altar gottes ligent, und schreÿen umb rach.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
so dann des erschlagen oder ermoͤrdten freunde den tetter [...] in die mordtacht sprechen lassen woͤllen.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
Ir hoͤrt das gesait ist den alten nit derschlach
[
Lang
1521:
todschlagen
; nd. Bibel 1478 /
Luther
1545, Mt. 5, 21:
tödten
]
: wann der do derschlecht der wirt schuldig zuͦ dem vrteil.
Er ist gefuͦrt als das schaff zuͦ der erschlacht
[Var.
2
1475-1518:
toͤdtung
;
Luther
1545, Apg. 8, 32:
schlachtung
].
Von des hin gesech wir nit von dir den suͦn oder die tochter auf der erde: erschlaherin deiner manne
[nd. Bibel 1478:
mordernisse
;
Froschauer
1530 /
Dietenberger
1543 /
Eck
1537:
manntoͤdterin
;
Luther
1545, Tob. 3, 10:
Mennermörderin
].
er [kúnig] michelicht sein hertz: vnd erschlecht
[nd. Bibel 1478:
doetslet
;
Wormser Proph.
1527:
wird [...] verwuͤsten
;
Dietenberger
1534:
erschlagen
;
Eck
1537:
erwürgen
;
Luther
1545, Dan. 8, 25:
verderben
]
manig in der begnúgung aller ding.
Kummer, Erlauer Sp. (
m/soobd.
,
1400
/
40
):
Juden und haiden | sind uns immer wolf genuͦg, | seid man uns Jhesum ersluͦg.
Piirainen, Stadtr. Sillein
59a, 34
(
sslow. inseldt.
,
1378
):
NV sagen [...] leuͤte daz sich eyn aigenschaft huͤbe von keyͤns geslechte der seinen bruͤder er sluk.
ders. Hl. Schrifft.
1. Mose 4, 23
;
3. Mose 24, 18
;
Wyss, Limb. Chron. ;
Anderson u. a., Flugschrr.
15, 4, 33
;.
Eggers, Psalter
17, 28
;
Gille u. a., M. Beheim
104, 503
;
109, 179
;
Reichert, Gesamtausl. Messe
5, 7
;
Kurrelmeyer, a. a. O. ;
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 187, 9
;
Päpke, Marienl. Wernher ;
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. ;
Munz, Füetrer. Persibein
242, 2
;
Roth, E. v. Wildenberg ;
Rwb  f.;
2.
›jn. / ein Tier (nieder)schlagen, zu Boden werfen‹; refl. auch: ›mit jm. kämpfen‹;
vgl.  8.
Bedeutungsverwandte:
 2; vgl. (V.) 1.

Belegblock:

Luther, WA (
1531
):
[die hungerigen lesterbuben] rissen einander selbs die speyß auß den zenen und erschlugen einander drob.
Williams u. a., Els. Leg. Aurea
158, 24
(
els.
,
1362
):
Paulus der grimme ist nider geschlagen daz er geloͤbig wurde. Der wolf ist erschlagen vnd ist ein lembelin worden.
Bachmann, Morgant (
halem.
,
1530
):
do ich die warheit vernommen hab, [...], do hab ich mich mit im erschlagen.
3.
›etw. (auch: jn.) zerschmettern, zerschlagen, zerstören‹; auch: ›etw. vernichten, verderben‹ (überwiegend mit sachlichem Subjekt); in Texten religiösen Inhalts auch bildlich;
vgl.  4.
Phraseme:
das dich der donner, eine alte wand erschlage!
(als Fluch).
Syntagmen:
jn. / etw
. (z. B.
den boden eines fasses, die glocke / welt, das tor, die dächer / fenster / öfen
)
e., etw
. (Subj., z. B.
der donner, die flamme / wand, das gerüst
)
jn. e., etw
. (Subj., z. B.
der hagel
)
etw. e., etw. bis in den grund e
.

Belegblock:

Luther, WA (
1525
):
wenn [...] der hagel alles gedreyt erschlagen hette.
Ebd. (
1526
):
Darumb ists nicht ein guter fluch, wenn man spricht: Das dich ein alte wand erschlahe.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1427
):
kom ein weter umb Wirtzburg [...], das es alle fenster in Wirtzburg derschlug.
Volz, Prophet Daniel M
3, 22
(
Straßb.
1466
):
Wann die mann die do legten sydrack misack vnd abdenago die derschluͦg die flamm des feuers.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 397, 31
(
Hagenau
1534
):
Daß dich der donner erschlage.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
v. 1536
):
hat hie [...] der hagel geschlagen [...] hat alle frucht verderbt [...] und die tächer erschlagen.
Ebd. (
1523
/
7
):
die studenten zuͦ Ertfurt hetten die pfaffenheuser geplündert, [...] die fenster und offen erschlagen, die bett zerhauen.
Ebd. (zu
1554
):
welcher ain boden an ainem vaß erschloͤcht, der soll zu straff geben 3 pfenning.
Stopp, Kochbuch S. Welserin
202, 4
(
Augsb.
1553
):
[die frischen zúngen] soll man [...] bleúen oder schlagen, nit zú hart, das mans nit erschlag / das sý nit lúmpet werden.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
wær der donr ain stain, sô machte er wunden den läuten uud
[sic!]
den tiern, die er dersleht, sam ander vallend stain tuont.
Niewöhner, Teichner
345, 123
(Hs. ˹
moobd.
,
1360
/
70
˺):
wann got selben hat gesworen, | er gewunn nymmer mer den zoren | daz er dw werlt also erslach | sam in der alten werlt geschach.
Qu. Brassó
5, 374, 23
(
siebenb.
,
1594
):
am 27. Tag des Monat Junii ist Hermanstädter Tor vom Wetter bis in Grund erschlagen worden.
4.
›jn. physisch oder psychisch und geistlich überwältigen‹; häufig: ›jn. betroffen, bedrückt, verzagt machen‹; in positiver Hinsicht: ›jn. in Erstaunen versetzen‹; als part. Adj. in verschiedene Richtungen lexikalisiert, im Einzelnen dann: ›(physisch) erschöpft‹; ›ängstlich‹, (stimmungsmäßig) niedergeschlagen; ›überrascht‹;
vgl.  48.
Bedeutungsverwandte:
 12,  1,  4,  12, , (V., unr. abl.) 1, , ; vgl. I, 6; zum part. Adj.: (zu
ausmachen
 6), (Adj.) 2,  1, , , , , , , , .

Belegblock:

Luther, WA (
1521
):
das sind, alle fromme Christgleubige, erschlagen und erschrocken gewissen, welche von hertzen begern, from und gesundt tzu werden.
Ebd. (
1532
):
weil er gleubt und weis, das Gott beide, einen himel und helle hat, erschrickt er bald fur Gottes zorn und wird ein bloͤde, erschlagen mensch.
Ders. Hl. Schrifft.
Ps. 109, 22
(
Wittenb.
1545
):
Denn ich bin Arm vnd Elend / Mein hertz ist erschlagen in mir
[
Froschauer
1530:
ist verwundt
;
Dietenberger
1534:
engstet sich
;
Eck
1537:
ist betruͤbt inwendig
].
v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
die [schöne Olinda] [...] also erschlagen vnd bekümmert ward, daß sie nicht wust, was sie anfangen solt.
Maaler (
Zürich
1561
):
Die forcht vnnd der schraͤck hat die hertzen Erschlagen. [...]. Verzagt vnnd Erschlagen seyn. [...]. Von trauren vñ ku͂ber gantz Erschlagen. [...] Erschlagen / Erstaunet. [...]. An glideren von grosser arbeit gantz Erschlagen vnd außgemacht [...]. Ein Erschlagen vnd schwach gemuͤt / võ leid vnd kummer.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
um 1477
):
auch solchen unseligen tage mit erschlagnem, forchtsamen gemüet hingepracht.
5.
wohl: ›(im Bergbau) von einem Stollen zu etw. (z. B. zu einem anderen Stollen) durchstoßen‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 10, .

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
123, 28
(
omd.
,
1548
):
Obgleich ein erbstoln durch ein fundgrube ader maß getrieben und die maßen hetten in ihrem felde auf den stollen nicht erschlagen, hieben ubern stollen ercz, davon [...].
Ebd.
126, 11
:
Begeb sich’s, das zwo, drey ader mehr zechen zusammengelengt und erschlagen hetten und keme ein stollen, erschluge in derselben eine, treugete die andern auch mitte.
Veith, Bwb. ;