erlängen,
erlängern,
V.
›etw. verlängern, in der Länge, Dauer ausdehnen‹; überwiegend in temporalem Zusammenhang, speziell: ›etw. (einen Termin) verschieben, hinausschieben‹; auch: ›etw. verzögern‹ (vereinzelt unpersönlich);
zu  2, vgl.  2;  123.
Gegensätze:
, .
Syntagmen:
etw
. (z. B.
den frieden / rechtstag / zol, die frist, das gebet / leben / teiding
)
e., etw. sich e., jm. seine grenze e., (got) jm. sein leben e., etw
. [wie, wie lange] (z. B.
oft / viel, 15 jare, auf 40 tage, durch einrede, mit mässigkeit, nach kaiserlichen sitten
)
e., das kaiserliche begehen
(hier: das Begräbnis Friedrichs III.)
auf sankt Niklastag e., j. seinen leib e., die ärmel
(Subj.)
einen rok um ein halbes viertel e
.
Wortbildungen
erlängerung
›Verlängerung, Aufschub‹ (temporal; dazu bdv.: ); ›Ausweitung, übermäßige Länge‹ (von einem Text gesagt).

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Niemand kan seinen Leib erlaͤngern / vnnd niemand seinen Verstandt ergroͤssern.
Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
Den armen leuten zum Freudenthal müß man ire grenitz erlengern.
2 kleine teichle; konnen nach 2 gute helter gemacht werden, allein die themme mussen erlengt und erhoet werden.
Luther, WA (
1527
):
So haben wir die mechtigen zusagung und den grossen glauben Abrahams und wie sein und seines weibs name verendert sind: seiner erlenget
[von
Abram
zu
Abraham
]
und yhrer verkuͤrtzet
(von
Sarai
zu
Sara
).
Ders. Hl. Schrifft.
Sir. 48, 26
(
Wittenb.
1545
):
zv desselbigen zeit / gieng die sonne wider zurücke / vnd erlengert
[
Mentel
1466:
zuͦlegt
; Var. 1475
2
–1518:
gab zuͦ
; nd. Bibel 1478:
verlengede
;
Froschauer
1531 /
Dietenberger
1534:
lengeret
;
Eck
1537:
mehret
]
dem Könige das leben.
Sievers, Oxf. Benedictinerr. (
hess.
,
14. Jh.
):
Durch daz sal unse gebet cusz und reine sin, yz inwerde dan erlenget von demme geiste der gotlicher gnaden. Iedoch in deme convente sal iz gecurziget werden.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1602
):
aber suchet dieser arme mensch
[der zum Tode Verurteilte]
frist seines lebens und erlängerung der zeit.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
210, 5
(
thür.
,
1474
):
Contcze Meynhart [...] hat [...] Hannßen Bluel syne frist [...] durch solliche syne inrede erstregket addir irlenget.
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
12, 36
(
osächs.
,
1535
):
wil her mit en kerschlag doran
[seinem zugeteilten Bergbaufeld]
brechen; ist im nochgelossen, diweil her en schweren bau hot, sut her en kergeschik
[›Quergeschick‹; vgl.
geschik
5]
erlenget.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
darnach legt man einen tag gen Nürmberg auf suntag nach Viti, aber es erlengt sich.
Ebd. (
E. 15.
 /
A. 16. Jh.
):
1490 jar da viel Mathias tag auf den aschermitwochen, so solt man die vasnaht gevast haben [...], da erlengert man den vastag, legt in auf den ersten montag in der vasten.
Sachs (
Nürnb.
1564
):
Durch mich, sagt die weißheit auff erden, | So werden deiner tag vil werden, | Und wird dir auff erden fürwar | Erlengen deines lebens jar.
Bachmann, Morgant (
halem.
,
1530
):
[keysser Karly] buwt vil mechtiger stetten inn Romannia und ließ ŏch vyl widerumm ernŭwern, die nun nŭt zertzellen sind von wegen erlängerung des schribens.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
der zol sol 10 jar weren, es wer dan, daß er von kaiser und kuͦrfürsten [...] erlengert wurd.
Chron. baier. Städte.
Regensbg. 243, 10
(
moobd.
,
1555
):
Es was ein reichßtag auf der ban lenger dan ein jar, war immer erlengert von einer zeitt auf di andr, wan er werden wirt, waiß gott.
Vgl. ferner s. v.
1
 10,  2.