hergeben,
V., unr. abl.
1.
›jm. etw. (selten jn.) übergeben, überreichen, herausgeben‹; speziell: ›(jm.) etw. bezahlen‹;
vgl. (Adv.) 13.
Phraseme:
hare hergeben müssen
›etw. einstecken müssen, zu Schaden kommen‹.
Gegensätze:
(V.) 7.
Syntagmen:
den ausgulden / brief / jüngling, das geld / unterpfand, die sachen h
.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Mt. 14, 9
(
Wittenb.
1545
):
Vnd als sie zuuor von jrer Mutter [Herodias] zugerichtet war / sprach sie: Gib mir her auff eine Schüssel das heubt Johannis des Teuffers.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Gebt mir jn wider here, | Den liebsten Juͤngling mein.
Roloff, Brant. Tsp.
107
(
Straßb.
1554
):
Gib haͤr den brieff und kumm mit mir.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1730
):
dan sonsten ich daß geld hergeben und solches an der weingart arbait abraiten werde.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
18. Jh.
):
das er sich zum verkaufen mit verschidenen sachen versechen habe, solche aber auf anbegehrn in nothfahl nicht hergeben sondern auf theuerung behalten wolle.
Luther. Hl. Schrifft.
1. Kön. 17, 19
;
2. Sam. 14, 7
;
Kaeber u. a., Qu. Blankenb./Deutz ;
Bauer, u. a., Kunstk. Rud.
65
;
Vgl. ferner s. v.  16.
2.
›jn. opfern, preisgeben‹; anschließbar an 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2, ,  2,  2.

Belegblock:

v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
18
):
Horatius sagt: Drey schöner grater Söhn ich han, | [...] | Ich sie willig hergeben thu, | Daß nur wider Fried werd im Land.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Daß Gott der Vatter sein lieben Sohn, | Fuͤr vns hat hergegeben.
3.
›etw. (in die Hand nehmen und) darbieten, präsentieren; etw. herbei bringen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (V.) 1, .

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Ps. 81, 3
(
Wittenb.
1545
):
Nemet die Psalmen / vnd gebet her die Paucken / Lieblich Harffen mit Psaltern.