hergeben,
V., unr. abl.
1.
›jm. etw. (selten jn.) übergeben, überreichen, herausgeben‹; speziell: ›(jm.) etw. bezahlen‹; Phraseme:
hare hergeben müssen
›etw. einstecken müssen, zu Schaden kommen‹.Syntagmen:
den ausgulden / brief / jüngling, das geld / unterpfand, die sachen h
.Belegblock:
Vnd als sie zuuor von jrer Mutter [Herodias] zugerichtet war / sprach sie: Gib mir her auff eine Schüssel das heubt Johannis des Teuffers.
Gebt mir jn wider here, | Den liebsten Juͤngling mein.
Gib haͤr den brieff und kumm mit mir.
dan sonsten ich daß geld hergeben und solches an der weingart arbait abraiten werde.
Bauer, u. a., Kunstk. Rud.
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; 2.
›jn. opfern, preisgeben‹; anschließbar an 1.