gestraks,
gestrak,
Adv.
(für ersteres), letzteres auch adjektivisch gebraucht, aber seltener belegt; 1. räumlich, 2. zeitlich, 3. und 4. modal gedacht.
1.
›schnurgerade, schnurstracks, geradeaus, in gerader Linie, senkrecht über / unter etw.‹; auch: ›ausgestreckt‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,
1
 1,
2
(Adj.) 2, .
Syntagmen:
g. gehen / aufsteigen / rennen
, [wie / wo]
stehen
, [wo]
liegen
, [wohin]
laufen / gehen / stehen
;
die arme jm. g. bleiben
;
der gestracke weg / lauf / gang
;
g
. [wo]
hinab / hinauf
.

Belegblock:

v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
Amadis rennet so gestrack vnd eben, vnd traffe mit solcher stärcke an, daß er jn durch daß hertz, [...] durchstache.
Gille u. a., M. Beheim
443, 139
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
sy [grechtikait] sal stan auffrecht, gestrak und ungebagen.
Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1513-5
):
Nit also das sÿ [tzehen] gestrax fürsÿch sten, als man das an groben lewten find.
Koppitz, Trojanerkr. (Hs. ˹
noschweiz.
,
15. Jh.
˺):
Vor sinem gesinde über all | Lag der held gestracks do.
Maaler (
Zürich
1561
):
gestraks wider den feynd ziehen. Gradum conferre cum hoste.
Gestracks ein berg aufsteygen / oder gerad obsich gon.
Haszler, Kiechels Reisen (
schwäb.
,
n. 1589
):
wölches wür zur lincken hand lügen lüesen und [...] zur rechten hannd, den gestracken weeg fort rütten.
Chron. baier. Städte. Regensb. (
noobd.
,
1532
):
ein cometstern [...] stund alle morgen, wan man in sach, gerad ob parfüsserkirchen, vermaint man, er stund gestracks ob dem thurn.
Rupprich, a. a. O. ;
Geier, Stadtr. Überl. ;
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst ;
Welti, Stadtr. Bern ;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;
Vorarlb. Wb.
1, 116b
;
Vgl. ferner s. v. ,  1.
2.
›sofort, unverzüglich, umgehend, unmittelbar, ohne Verzug‹; auch: ›ohne Aufenthalt, ohne Unterbrechung, zügig‹.
Obd.
Bedeutungsverwandte:
 5, ; vgl. , (Adj.) 1, , (Adj.) 2, (Adj.) 6,  1.
Syntagmen:
g. erscheinen, wohin laufen / rücken / (hinweg)ziehen, zu jm. hin wandern, e. S. g. nachkommen, jn. g. anzeigen, in den turn legen, jm. g. nachfolgen / nachziehen, etw. g. einziehen
(z. B.
schulden
) /
gewinnen
(z. B.
einen markt
) /
durchfüren
(z. B.
güter
).

Belegblock:

Gille u. a., M. Beheim
104, 301
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Der [markt] wart reschlichen und gestraks | da gewunnen dez ersten taks.
Sachs (
Nürnb.
1553
):
Ich weiß schon ein pfaffen, ein andern, | Zu dem wil ich gestracks hin wandern.
Ebd. (
1569
):
Folgt mit der wehr mir nach gestrachs ! | So wöllen wir stürmen das hauß.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1517
):
Welcher vigilien versumpt, nit gestracks nach dem anfang erscheint oder nit bits zum ende verharret, das der zwen rappen geben solle.
Gagliardi, Dok. Waldmann
1, 258, 27
(
halem.
,
1484
):
der statt schulden besechen und daͧran sin, das die gestrax und fürderlich ingezogen werden.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Was etlicher Teutschen mainung, man solt von stundan gestraks hin auf Rom ziehen.
Stolz, Zollwesen
80, 32
(
Bozen
1506
):
Wann aber die beruerten gueter auf wägen gestracks durchgefuert werden.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst ;
Tobler, Schilling. Bern. Chron. ;
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. ;
Mell u. a., Steir. Taid. .
Vgl. ferner s. v. .
3.
›ohne jeden Einwand, ohne Ausflüchte; voll und ganz, strikt; aufrecht; genau, gänzlich‹.
Gehäuft obd.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  1.
Syntagmen:
g. bei etw. bleiben, auf etw
. (z. B.
auf einem fürnemen
)
beharren, g. etw. haben wollen, e. S
. (z. B.
der freiheit, einem befel
)
g. nachkommen / nachleben / nachgehen / genüge tun, etw
. (z. B.
den artikel
)
g. halten, sich g. gemäs e. S
. (z. B.
der einung
)
verhalten
;
die gestracke gottesfurcht
.

Belegblock:

Koller, Reichsreg. Albr. II.
178, 16
(
1438
/
9
):
darczu sich die ytzgenanten von Czurich vor uns erbotten haben [...], einem solichen, [...], volliclich und gestracklichen nachzukommen.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
das alsdan das gestrackte recht gienge.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1561
):
gepotten haben, das jedermeniglich demselben außgegangnen bevelch gestracks [...] nachkommen wölle.
Gagliardi, Dok. Waldmann
2, 376, 6
(
halem.
,
1489
):
sovil ich mich verstan und der gestracken gotsforcht nach geredt.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1563
):
gemelter graf ist gestracks auf seinem fürnemen und angerichter seiner ordnung beharret.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1555
):
Dergleichen sollen die vorgesetzten articl in der gmain tafern auf der Grueb all gestrags gehalten werden.
Schade, Sat. u. Pasqu. ;
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
Bernoulli, Basler Chron. ;
Siegel u. a., Salzb. Taid. .
4.
›unmittelbar, immediat, ohne Zwichenstufe‹.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1555
):
So soll der lantrichter denselben tätter nit gestracks fur sich selbs annemen, sonder dem richter an stat der obrigkait anbringen.