eiferig,
in 1 Beleg auch
eiferisch,
Adj.
– Mittleres und spätes Frnhd.
1.
›eifersüchtig, neidisch, missgünstig‹; kennzeichnet die Haltung desjenigen, der in einer erotisch, sexuell bestimmten Beziehung einen Rivalen vermutet und diesem Schaden zuzufügen sucht; speziell auf die Beziehung von Eheleuten bezogen; allgemein: die Haltung des minder Begünstigten gegenüber einem stärker Begünstigten charakterisierend;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
(Adj.) 6, , ; vgl. , .

Belegblock:

Luther, WA (
1524
):
Esau primum oritur rubeus, hoc est: iusticiarii leuchten schon suis operibus et putantur soli filii dei, sunt rodlich i.e. sunt ein euffrich zornich volck.
Ebd. (
1540
):
Es gilt nicht Angelis et Domino, non indigent et tamen dienen dazu, singen ut die nativitatis, gonnen uns die ehr seer wol, sind nicht eiverisch, neidisch.
Sachs (
Nürnb.
1563
):
Der eiffrig ehmann werd es rechen | Gar unbarmhertzig an dem frechen.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
hat in der graf angesprochen [...] seitmals sein hausfraw [...], das er in die sehen lassen welle. Der von Lentershaim, wiewol er ain eiferig mann, [...] hat [...] söllichs dem graven nit wol abschlagen künden.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Eiferig / ist eiferer [...]. Wir seind eiferig auff die / oder neiden die / so diß haben / das wir zu haben begeren.
2.
›eifersüchtig, zornig, keinen Rivalen duldend, rächend‹; im Unterschied zu 1 speziell auf den
eifer
Gottes bezogen;
zu  3.
Gehäuft in Texten theologischen Inhalts belegt.
Bedeutungsverwandte:
, .
Gegensätze:
 2.

Belegblock:

Holland, H. J. v. Braunschw. V. e. vngerat. Sohn (
Wolfenb.
1594
):
O Gott, [...] Du, als ein Gerechter, Du, als ein Eiferiger, Du, als ein Zorniger [...] Gott.
Luther. Hl. Schrifft.
2. Mose 20, 5
(
Wittenb.
1545
):
Denn ich der HERR dein Gott / bin ein eyueriger Gott
[
Mentel
1466:
starker recher
, Var. 1475
2
–1490:
ein ewfernder liebhaber
;
Froschauer
1530 /
Eck
1537 /
Luther
1540:
starcker eyfferer
]
/ Der da heimsucht der Veter missethat an den Kindern.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Wenn er [weinberg] diß lenger soll ertragen, | Muͦß er vergehn in wenig tagen, | Fuͤr eifferigem schelten dein
(angesprochen ist Gott).
Vgl. ferner s. v.  2.
3.
›ernsthaft um etw. bemüht, fleißig, strebsam, dienstfertig‹; in religiösem Kontext: ›gläubig, fromm, tatkräftig den eigenen Glauben vertretend, verteidigend‹; in 1 Beleg auch: ›gierig‹;
vgl.  4.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl.  2,  3, , .

Belegblock:

Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
6, 6
(
Frankf./M.
1626
):
trug der Pabst [...] die Sache mit einer [...] dahin zielenden Rede fuͤr / daß [...] ein jeder [Ertzbischoff] [...] auß [...] eiffrigem Gottseligem Trieb [...] Vnterschiedene grosse Kriegsheer auffbringen [...] solte.
Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
Jn diesem allen aber
[hat sie]
[...] sich munter / bestaͤndig / eifrig / und demnach hochruͤhmlich erwiesen.
Schade, Sat. u. Pasqu. (
obd.
1521
):
die große houptsünd der hochfart macht si [pfaffen] iferig nach vil pfründen.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
solches thun auch die Schergen [...] viel eyfferiger, in dem sie ihr leben vnd nahrung dieser gestalt suchen vnd erhalten.
Vgl. ferner s. v. ,  1.