commissar,
der
;–/-ien
; auch lat. Flexion;›von einer befugten Person oder Instanz mit einem Befehl, einer Aufgabe beauftragte Person, Bevollmächtigter‹;
zu .
Syntagmen:
einen c. befelen / bestetigen / erneuern / erwälen / setzen / verordnen; c. vom kriegsvolk, von der proviant; deputierter / erkiester / falscher / keiserlicher / königlicher / verordneter / verständiger c.
Wortbildungen:
commissarschulden
Belegblock:
Seind die jenigen falsche Commissarien / Bottschaffter / Verwalter / die [...] keine Sendung noch Bottmaͤssigkeit haben.
Die römische keiserliche majestät [...] haben [...] vorbringen lassen, was deroselben verordneter commisarius, rat und keiserlicher procurator fiscal [...] referiret.
abe einer wurde geröcht und derselbig [...] nit gehorsam sein wurde, sall ein commissarius durch ein mandat und ban zwingen.
haben die edlen gestrengen ernvesten hern [...] röhmischer köhniglicher Majestät hern rethe vnd comissisarien disen hie nachgeschriben vertrage in vnser stadtbuch zu schreiben beuolen.
Von desselbigen bischofs corrichtern, die pfrond gentzlich zu confirmirn durch die commissariis darin verleypt.
sein maynung were, man sollt den kaiserlichen commissarien waiß wie tun, inen die köpf abschlagen.
Da verordnet der Kaiser Commissarien zu rechtlicher handlung und leget aber ain scharf spitzig klag vor denselben kaiserlichen Commissarien in Recht ein.
er solle dem Hans Paumgartner [...] teils des erst überkommenen Commissaryschulden [...] bezalen.
Da man zalltt 1548 da ist ein welscher her eingeryttenn und sich aussgettann vyr ein kommyssary.
damit nit noth werde, die sachen von new aufzuheben und andern commissarien zu bevelhen.