machtbote,
der
;–/-n
.›Bevollmächtigter‹; oft: ›mit einer Vollmacht ausgestatteter Gesandter e. P. oder Instanz‹;
Obd.; meist Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
einen machtboten fertigen / senden / einlassen
; der m. einen brief haben, einen gewaltbrief erzeigen, von etw. abstehen
; durch den machtboten vor gericht kommen, etw
. (z. B. spielgeld
) durch den machtboten erfordern
; der m. der gegend, der gotteshausleute, des truchsessen
; der geordnete / volmächtige m
.Wortbildungen:
machtbotschaft
Belegblock:
Es mag auch ein yeder [...]. sein verlorn spilgelt durch sich selbs od’ seine͂ machtpotte͂ mit Recht erfordern.
so haben die obgenannten machtboten erzögt einen gewaltsbrief [...], under Andres Herren, amman zuͦ Roschachs insigel usgangen.
wenn sin machtbot des ainen solichen permentin brief hat mit anhangenden insigeln.
unsers lieben herrn und schwagers, des römischen kaisers, räte und machtpotschaft.
Ysacc Walch, machtpot gemainer Juͤdschaft zuͤ R.
bitten wir euch ir wellet aus ewrm rat und gemain ewr machtpotten fertigen und [...] gen Lyncz senden.