bauholz,
das
;
-es/-er
+ Uml., auch:
.
1.
›Bauholz, Holz für den Hausbau, die Grubenzimmerung, die Herstellung schwerer Geräte und Möbel aus Holz; Baumstamm von der Stärke und Art des Wuchses, daß er als Rohmaterial zu Zimmerholz behauen werden kann; aus Baumstämmen zugeschlagenes Zimmerholz‹;
vgl.  7816;  67817.
Bedeutungsverwandte:
.
Gegensätze:
.
Syntagmen:
b. haben / fällen / hauen / niederschlagen / gebrauchen / kaufen / verkaufen / verarbeiten / zimmern / zälen / ausgeben / zeichnen
;
j. des b. von nöten sein
;
die eiche zu b. hegen, sich mit b. versehen, jn. mit dem b. beschweren
;
fure bauholzes
;
gutes b
.
Wortbildungen:
bauholzrecht
.

Belegblock:

Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
,
1657
):
sollen unsere darzu deputirte commissarii […] grobe eichen-, büchestahlen und ander bauholz zelen.
das oberholz von dem abgepfelten bauholz solle auch jedesmals zu glatteren gemacht […] werden.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1386
):
daz […] Herman von Brandenberg […] der vurs. Hoircheimer welde weiden eckers broͤhulzes und buhulzes zů hauwen […] nit me […] gebruͤchen ensullent.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch  (
rhfrk.
,
um 1405
):
Die buweholtz haben woltent | Odir berreholtz bedurffen soltent.
Küther, UB Frauensee
267, 39
 (
thür.
,
1491
):
der hoffman sal auch den jungfrauwen, ab sie buweten […] vier fure buweholczs thun.
Lippert, UB Lübben
2, 284b, 12
(
osächs.
,
1572
):
3 1/2 g. Matteus Zimmermahn, das er bawholtz in der Lubnischen heydenn gehawenn.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
242, 34
 (
osächs.
,
1570
/
7
):
Wer will bauholz haben, der lasse es fellen zwuschen Viti und Luciae.
Ebd.
258, 37
:
2 oder 3 tage fur dem neuen licht, soll man bauholz fellen, das greift kein worm an und ist bestendig.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.  (
schles.
,
1529
):
mögen auch alle und jede gewergken […] frei holz zu allerlei bergwergs notdurft als rustholz und bauholz […] frei zu gebrauchen haben.
Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
100, 17
, (
nobd.
,
1387
):
Es sol auch alles buͤholcz und bryter one fuͤrkouff uff dem Meun offentlichen sten 8 tag.
Welti, Stadtr. Bern  (
halem.
,
E. 15.
/
A. 16. Jh.
):
eychen vnnd buwholltzer sol ouch niemandt houwen ane erloubnuß miner herren.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 392, 17
(
schwäb.
,
1578
):
Es solle auch niemand kein aiche oder andere bauholz […] ohne erlaubt abhawen.
Ebd.
787, 29
(
1607
):
Da ein underthon auß unumbgänglicher notturft bawholzes vonnötten wehre.
Ebd.
791, 20
:
sollen die aichen […] nit abgehawen werden, damit dieselben zu bawholz […] mügen gehayet […] werden.
Henisch  (
Augsb.
1616
):
Bawholtz / das Zimmerleuth / Schiffbawer / Kistler / Wagner / Schaͤffler / etc. verarbeiten […]. Bauholtz / das zur vnzeit gehawen / wirt wurmstichig / vnd ist nicht taughafft […]. Buchen holtz gut brennholtz / (fewrholtz) Eichenholtz gut bawholtz. Man soll das bawholtz fuͤrnemblich im Christ vnnd Wolffsmonat hawen/ bey abnemenden Mond […]. Bawholtz / das an warmen orten ist gestanden / ist wiriger / als das an winterigen orten gewachssen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17.
/
18. Jh.
):
ain walt sambt den pauholzrecht und pluembbesuech feht sich an bei dem Welzpach.
Aubin, Weist. Hülchrath ;
Brinkmann, Bad. Weist. ; ; ;
Küther, a. a. O.
141, 30
;
350, 20
;
Hertel, UB Magdeb.
378, 39
;
Wutke, a. a. O. ; ; ;
Merk, Stadtr. Neuenb. ;
Welti, a. a. O. ; ;
Rennefahrt, Zivilr. Bern ;
Ders., Statut. Saanen ;
Schib, Urk. Laufenb.
313, 50
;
Kläui, Urk. Hermetschwil
131, 71
;
Ders., Urk. Kaiserstuhl
188, 8
;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 133, 22
;
Alberus
Ee iiijv
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;
2.
›Hochwald, zur Bauholzgewinnung herangewachsener Baumbestand‹.
Bedeutungsverwandte:
, .
Syntagmen:
in dem b. hauen
.

Belegblock:

Hör, Urk. St. Veit
112, 33
 (
moobd.
,
1373
):
Daz obgenant guͤt mit alle dew, vnd darzuͤ gehoͤrt, […] pawholcz, wismad, waͤid, […] haben wıͤr also ze chauffen geben dem obgenanten herren.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs.
um 1474
):
das man wider holtz noch weyde noch felt in keinen ban legen sol, es sey dann, das dye bauleut sich verbinden zü bawen, das do bawholtz were.