befelsman,
der
;–/befelsleute
;›Inhaber einer militärischen, administrativen, juristischen Amtsgewalt (allgemein)‹; im einzelnen: ›beauftragter Beamter; Beamter in richterlicher Funktion; Offizier‹;
Belegblock:
Darundter die befelchsleut sassen, | Gar frölich truncken unde assen.
Ich glaub, kein hauptmann auch darbey, | Kein befelchßmann nüchtern bliebn sey.
dann der rö. kay. mt. brauch nie gewesen […] dergleichen bevelch […] durch […] dartzuͤ verordente befelchsleute zuͤ verrichten.
auf dise kriegsleut ist gefolgt ain vast lustigs zeuglin mit schönen, leichten harnisch […], eitel haubt- und befelchsleut.
haben […] burgermaister und ain ersamer rat den hern obersten, alle hauptleut, fenderich und die hochen bevelhsleut […] zuͤ gast gehalten.
zwenn unparteüsch richter und der gerichtsamman oder ainem andern der herrschaft ampt- oder bevelchsmann.
darinnen hat er nun seine Oberste beuelch / vnd Amptleüt / wie in andern Staͤtten.
Preuss. Wb. (Z)
1, 458
; Vorarlb. Wb.
1, 268
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