1.
›jn. / ein Tier / einen Gegenstand konkret aus etw. (z. B. einem Aufbewahrungs- oder Aufenthaltsort) herausnehmen, herausholen, etw. entnehmen‹; je nach Bezugsgegenstand dann u. a.: ›(die Eingeweide) herausnehmen‹, ˹dazu mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›(ein Tier) ausnehmen, ausweiden‹˺; ›(einen Menschen, ein Tier) aus seiner Bleibe holen‹, dazu als Synekdoche: ›(einen Menschen, ein Tier) aus einem Versteck o. ä. aufscheuchen, verjagen‹; als Euphemismus: ›etw. rauben‹; ütr.: ›jn. aushorchen, ausforschen‹; häufig mit Ellipse der präpositionalen Angabe des Ortes.
Syntagmen:
jn.
[aus einer Grube],
ein kind
[aus dem Mutterleib],
vieh
[aus dem Stall],
habichte / blaufüsse / sperber / vögel aus dem nest a., einem drachen einen stein
[aus dem Leib]
a., das eingeweide / das gedärm a.
; mit Verschiebung der Bezugsgröße:
einen fisch / storch, ein schwein a.
; ˹zur Synekdoche:
die eidgenossen / ketzer a., die güter a.
;
ausgenommene wölfe
˺,
ausgenommene schlange.