abfertigen,
V.
1.
›jn. auf eine Reise schicken, jn. wegschicken; jn. zu jm. hinschicken‹.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
Die von Magdeburgk haben auch den Syndicum ihrer Stadt [...] kegen Eßlingen abgefertigt mit weitern befehlich.
Luther. Hl. Schrifft.
1. Mose 28, 6
(
Wittenb.
1545
):
das Jsaac Jacob gesegnet hatte / vnd abgefertiget in Mesopotamian.
Meisen u. a., J. Eck
39, 24
(
Ingolstadt
1526
):
zaîgt D. Johan Fabri ann, wie er von f. d. uff beger der xij. oͤrt waͤre abgefertigt gen Baden.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
die reichen und geweltigen, wo si ie nit [...] frid halten wölten, solt man zu im abfertigen.
2.
›jn. zur Reise ausrüsten, ausstatten‹; mit dieser Nuance Synekdoche zu 1; auch allg.: ›jn. (für eine Aufgabe) rüsten, (auf eine Aufgabe) vorbereiten‹.

Belegblock:

Meisen u. a., J. Eck
32, 24
(
Ingolstadt
1526
):
das wir von unsern gnedigsten [...] herren dißmall abgefertiget sind den nechsten gen Baden zů reitten.
Roder, Hugs Vill. Chron. (
önalem.
,
1508
):
Item als die rutter, die in Matis Kattlers hus abgeferget warend [...] hinweg wolten ritten.
Luther. Hl. Schrifft.
Apost. 17, 14
;
Barack, Zim. Chron. ;
Dietz, Wb. Luther .
3.
›jn. im Hinblick auf ein Anliegen behandeln, abfertigen‹; vereinzelt mit Akk. der Sache: ›etw. erledigen, ausführen‹; offen zu 4; 6.
Bedeutungsverwandte:
zur 2. Nuance: vgl.  2,  4.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
dann ich bin [...] albeg behend und güetlich von seinen küniglichen gnaden abgefertigt worden.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
und er des vonn Vngern [...] potschafft mit schawlicher schannd abgevertigt.
Meisen u. a., J. Eck
33, 21
;
Barack, Zim. Chron. ;
Dietz, Wb. Luther .
4.
›jn. kurz abfertigen, abweisen‹; gegenüber 3 für negativ bewertete Handlungen.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  8.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1554
):
Die [schenck] ich ihm wider gschicket hab, | Sein kuplerin gefertigt ab.
Ebd. (
1552
):
Ich wil in bald fertigen ab, | Kurtz ich mit im zu reden hab.
Maaler (
Zürich
1561
):
Einen flugs Abfertigen vnnd nit lang aufhalten.
5.
›jn. erbrechtlich oder finanziell abfinden, ausbezahlen, jn. bezahlen‹; mit fließendem Übergang zu ›jn. aus einem Rechtsverhältnis entlassen‹.
Bedeutungsverwandte:
 3,  3,  1,  4, ; vgl. .
Syntagmen:
eine person / wittib, den wirt / schuldner / söldner, kriegsleute a.

Belegblock:

Rintelen, B. Walther
59, 16
(
moobd.
,
1552
/
58
):
sie [Wittib] werde dann zuvor von innen [...] der varunden Haab und andern vermüg ires habenden Heuratbriefs genzlich abgeferttigt.
Graf-Fuchs, Ämter Interl. / Unterseen (
halem.
,
1532
):
wie wir die clöster personen nach vermogen yedes huses in fürsechung zimmlicher noturfft abvertigen.
Adomatis u. a., J. Murer. Man. Spieg.
965
(
Zürich
1560
):
Dave den Wirt umb sMal fergg ab.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Ein erlaubnuß [...], daß er [Kriegßman] mit ehren abgeschieden oder abgefertigt worden sey.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
71, 8
;
Seuffert u. a., Steir. Landtagsakten
2, 253, 22
;
254, 4
;
Wrede, Aköln. Sprachsch.
15a
/b.
6.
›jn. sexuell befriedigen‹; Spezialisierung zu 3.

Belegblock:

Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
Sie [nonne] het zum ofternmal ain anzal nach der reihen abgefertiget und gesagt, es seie kain edlers oder geschlachters wiltpret, dann ain starker wetzkegel.
7.
›etw. (z. B. Waren) verladen, versenden‹.

Belegblock:

Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1488
):
das niemand hinfuͥr dehein opß zů Engi schuͥtten und mit seken noch vili abvertigen soͤll, sunder die ungehorsamen dem schriber angeben werden.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
15a
.