abfertigung,
die
;
gegenüber in allen Bedeutungen schwach, z. T. nur ansatzweise belegt.
1.
›Entsendung von jm. (z. B. auf eine Reise)‹;
Bedeutungsverwandte:
 11.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Die Hinwaͤg schickung oder abfertigung [...] Missio.
2.
›erbrechtliche Abfindung, erbrechtliche Behandlung von jm.‹;

Belegblock:

Rintelen, B. Walther
59, 2
(
moobd.
,
1552
/
58
):
Von Abferttigung der Wittfrauen ein Tractätl.
3.
›Entlassung von jm. aus einem Rechtsverhältnis; Entlohnung von jm.‹;
vgl.  5.
Bedeutungsverwandte:
 3, .

Belegblock:

Küther, UB Frauensee
397, 25
(
thür.
,
1530
):
mit bit, die ufnemerin derselben zinßgerechtigkeit gewesen abbatissen, so ir abfertigung erlangt, zu weisen von irem unpillichen furnemen abzusteen.
Uhlirz, Qu. Wien (
moobd.
,
1470
):
zu abfertigung
[seiner]
söldner
(Regestbeleg).
Maaler (
Zürich
1561
):
Abfertigung / Vrlaub.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
15b
;