abfertigung,
die
;1.
›Entsendung von jm. (z. B. auf eine Reise)‹; zu 1.
Belegblock:
2.
›erbrechtliche Abfindung, erbrechtliche Behandlung von jm.‹; zu 5.
Belegblock:
Von Abferttigung der Wittfrauen ein Tractätl.
3.
›Entlassung von jm. aus einem Rechtsverhältnis; Entlohnung von jm.‹; vgl. 5.
Belegblock:
mit bit, die ufnemerin derselben zinßgerechtigkeit gewesen abbatissen, so ir abfertigung erlangt, zu weisen von irem unpillichen furnemen abzusteen.
zu abfertigung
[seiner]
söldner (Regestbeleg).
Wrede, Aköln. Sprachsch.
15b
;