abneigen,
V.
1.
›jn./etw. von etw. ablenken, abwenden, fernhalten‹; offen zu 2.2.
›sich von jm./etw. abkehren, abwenden (z. B. im religiösen Sinne)‹.Belegblock:
die sv́bende totsúnde, daz ist ein gebrúchlich abe neigen des geistes von gotte vf v́t, das geschaffen ist.
3.
›jn. (z. B. Dienstleute) entlassen‹.Belegblock:
dardurch die dienstleut abgeneigt und beczalt und wir vor weitern geschray und costen verhutt werden.
4.
›abfallen (von Gelände); sich neigen, senken (von Gestirnen)‹; mit letzter Nuance offen zu 5.5.
„abneigen [...] wird zur Bezeichnung für den Winkelabstand von Kreisebenen, Achsen oder Polen (z. B. zwischen Äquator- und Tierkreisebene) eingesetzt oder zur Bezeichnung für das Abweichen eines Himmelskörpers von einer Ebene (z. B. die Deklination der Sonne von der Äquatorebene)“; so Brévart, K. v. Megenberg. Sphaera,
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Belegblock:
daz stuͤke dez tyrkraizzes, daz sich abnaiget von dem ebennehter gegen dem himelwagen.