abferren,
V.
›sich von etw. abwenden, abkehren‹; wohl Ütr. zu nicht belegtem ›sich (räumlich) entfernen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
2
 11.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1564
):
So endet sich das letzt capitel | Deß buchs der sprüch, darinn on mittel | Zeigt an, daß könig, fürstn und herrn | Sollen sich von dem wein abferrn, | Von uberfluß der schlemmerey.
Ebd. (
1563
):
Die abr verrucht dencken deß herrn, | Von den thut sich gott weit abferrn.