stolner,
der
.
›Gewerke, Anteilhaber an einem Bergwerk‹;
zu  2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3,  6, (
der
),  1,  2.

Belegblock:

Ermisch, Sächs. Bergr. (
osächs.
,
1487
):
das ydermennigkich magk mercken, das wir zu [...] beßerunge des bergs gneigt sein, so wollen wir von unser furstlichen obirkeit, [...], den gewercken zu gute ein nachlaßunge thun und wollen, das silbers hinfurt gemacht wirt, das ehr denn mann uns den zehinden ader den stollern das newnde davon gibt.
Ebd. (
1509
):
Worde aber ein stolle in ein tzeche ader maß getrieben und treffe ertz, hette doch der teuffe nicht, die ein erbstolle haben sall, dasselbig ertz sal der tzech und nicht den stolnern tzustehen.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
110, 20
(
omd.
,
um 1559
):
Wo gestenge liegen, sol ein iczliche zeche ir eigene fullorter haben, damit die fordernus nicht gehindert werde, umb die schechte aber sol der stolner, so das gesteng legt, dasselbe selbst fodere.
Ebd.
125, 27
:
sollen obbemelte stollenstufen aller gelegenheit, in welchen maßen und felde der stolner aufgelaßen und stufen hat laßen schlagen, deutlich vorzeichnet werden beim berckmeister.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1509
):
wenn nun einer von dem andern erz kaufft, so bedarf keiner die hielle gemein erz 9. bahr (die zehnde bahr kombt dem stollner) über 30 kreitzer geben.
Ebd. (
1532
):
Es ist [...] ein spruch gescheen, dass die gewercken [...] schuldig sein, ir wasser und tiefste zu geweldigen irer zeche zugut, auf dass die stolner sich mogen umbsehen irem stollen zugut.
Ebd. (
1543
):
Dieselben [lehen] sollen dem alten stollnern ir geburlich recht sturzen.
Löscher, a. a. O.
120, 12
;
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
148, 29
;
149, 20
;
227, 31
;
Wutke, a. a. O. .
Vgl. ferner s. v.  1,
1
 3,  2, .