anbieten,
V., unr. abl.
1.
›jm. etw. anbieten, jm. ein Angebot über etw. machen‹, vereinzelt mit der Nuance ‚jm. etw. versprechen‘; im Geschäftsbereich: ›jm. etw. zum Kauf anbieten‹; als Rechtsauflage: ›dem Anbot-/Anfeilzwang nachkommend etw. zum Kauf anbieten‹;
offen zu 3; 4; 5; 6; 7; zu (V.) 6.
Bedeutungsverwandte:
 7, (zur 1. Nuance); , (zur 3. Nuance); vgl.  1,  1,  1.
Syntagmen:
jm. einen eid, den frieden / geist / glauben, die gnade gottes / vererung, das geld / pfand a.
(zur 1. Nuance);
jm. einen acker / hof / kauf, ein haus / recht a.; durch jn. ein gut a.
(zur 2. Nuance).

Belegblock:

Luther, WA (
1529
):
neben dem wort got auch den glauben vnnd seinen gaist anpeutt vnnd gibt.
Dietrich. Summaria
29r, 25
(
Nürnb.
1578
):
das Euangelium ist ein oͤffentliche predig / die niemand außschleust / sonder Gottes gnade jederman in gemein / boͤsen vnnd guten anbeut.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
weil sie [...] denjenigen ihnen Fried anbieten hoͤrten / von dem sie denselben in kurtzem selber haͤtten erbitten muͤssen.
Memminger Chron. B (
Ulm
1660
):
Keyser Maximilianus I. war so begierig einen alten Teutschen Brieff / welcher 500. Jahr vor Ihme geschrieben worden were / zusehen / daß Er groß Geld vnd Verehrung den Jenigen angebotten / die Ihme einen zuwegen bringen koͤnten.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
Do besorgten die stet, der künig wurd dem hertzog sein volk leihen; das pot auch in der künig an.
Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
her soldes doch den herren er an beiten dan anderen lůten.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
45, 14
(
thür.
,
1474
):
sy eyn sollich gud durch dy frouwen unde yren formunden, auch durch dy kinder, dy da mundig waren, anegebotin.
Küther, UB Frauensee
327, 13
(
thür.
,
1515
):
haben wir sye in dye gunst gethan, daß her solchenn halben hoͤff verlasßen, verkeuffen moge zcu siner libe lebtage unde nicht lenger, doch daß sye unß solchen hoͤff zcum ersten anbietten sullen.
UB ob der Enns
10, 484, 14
(
moobd.
,
1388
):
Wär, daz ich meinew recht meins egenanten leibgedings auf dem gut wold oder müst versetzzen oder verchawffen, so schol ich ez pey dem ersten mein egenanten herren anpieten.
Staub, Qu. Wien
3, 2, 2280, 14
(
moobd.
,
1394
):
der egenant es [haus] angepoten hat nach der stat recht.
2.
in der Fachsprache des omd. Bergbaus in zwei Varianten:
a) ›den alten Gewerken, die früher eine Zeche gebaut haben, diese zur Wiederaufnahme anbieten, wenn andere sie wieder bauen wollen‹.
Syntagmen:
den gang / ort, die kluft, das lehen a.
Wortbildungen:
anbieter
.
b) ›den Stöllnern, die beim Betrieb ihres (Erb-)Stollens eine Lagerstätte in freiem Felde überfahren, eine Mutung darauf aber nicht eingelegt haben, diese durch die Bergbehörde auf Veranlassung dessen anbieten, der sie gemutet hat, mit der Aufforderung zu erklären, ob sie selbst Mutung einlegen wollen‹ (nach
Löscher, Erzgeb. Bergr.
236
); Spezialisierung zu 1.

Belegblock:

Zu a):

Löscher, Erzgeb. Bergr.
92, 6
(
omd.
,
1548
):
der sol dieselbigen stolorter ader maßen, wo sie von den stolnern zuruck unbehauen vorlassen, ihnen, den stolnern, dieweil es in der stolner erbgerechtigkeit ist, anbiten.
Ebd.
91, 23
:
Der anbiter sol die angeboten lehen ader stollorter, wo sie durch die ersten finder vormuge der ordnung nicht belegt, muten.

Zu b):

Ebd.
118, 14
:
die sollen ihme, den stolner, vormoge der ordnung angebothen werden.
Ebd.
119, 2
:
Also sol er auch gehalten werden mit angebothenen stolortern, ehe sie aus der vierung kommen.
3.
refl.: ›sich anerbieten, bereit zeigen, etwas zu tun‹;
zu (V.) 1.

Belegblock:

Chron. Augsb. Anm. 2 (
schwäb.
, zu
1562
):
daß die köchin oder einkauffer sonderlich des kalbflesch, sich selbs oftermals anbieten, dasselbig höher dann die ordnung vermag, zu betzalen.
4.
›jm. etw. drohend ansagen, ankündigen, jn. zu etw. auffordern‹;
zu (V.) 5.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Daß er [JEsus] dem Todt ein Krieg anbot.
Schöpper (
Dortm.
1550
):
Kamp anbieten vff den platz heischen.
5.
›etw. befehlen, entbieten; jn. gerichtlich vorladen‹;
zu (V.) 5.

Belegblock:

6.
›jm. etw. geben, darreichen‹;
zu (V.) 1.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Sih nicht O Mensch auff ander Leut, | Daß such vnd Lieb, was ich anbeut.
Andreae. Ber. Nachtmal
56v, 5
(
Augsb.
1557
):
bey den einfaͤligẽ worten des Herren Christi / die vns baides / die gegenwertigkait vnd gemainschafft des Leibs vnnd bluůts Christi zeiigen vnnd anbieten.
Dietz, Wb. Luther .
7.
›jm. jn. übergeben, ausliefern; jm. jn. zur Auslieferung anbieten‹;
zu (V.) 1.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1567
):
Da kam Judas auff jren plan, | But jhn Herrn vnd Meister an.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
14.
/
15. Jh.
):
den ob ain burkgraff [...] ainen fiengen umb schedlich sach [...], den sol er anbieten den landrichter.