hauptstreit,
der
;–/-e
.2.
›bedeutender Steitfall (vor Gericht)‹; metonymisch wohl auch: ›zentraler Streitpunkt in einer Rechtssache‹; Belegblock:
wizzet daz zwelf houbtstrite | di brut gevochten hat bi eren ziten.
Der Commendant des Orts / [...] hat [...] / den Haubtstreit aber / ob es Lehen oder eigenthuͤmlich Erbe / an die Kaͤyserl. Cammer nach Speyer verwiesen.