hauptsache,
die
;-Ø/-n
.1.
›Rechtsstreit; Hauptstreitpunkt in einer gerichtlichen Verhandlung; Streitgegenstand, Tatbestand, Anklagepunkt‹; Syntagmen:
die h. abschneiden / aufhalten / beweisen
; der h. unschuldig sein
; in die h. gehen, der richter
(Subj.) in der h. urteil sprechen, eine ladung
(Subj.) um die h. ausgehen, j.
(Subj.) ein benügen um die h. tun, etw.
(Subj.) zur h. taugen
; die h. der geklagten missetat
.Belegblock:
Es soll auch vor beuestigung des kriegs in der Hauptsach kein züg oder kuntschaffter angenommen noch verhoͤrt werden.
sol alßdan̄ durch den richter jnn der houptsach entlich vrteil gesprochen werden.
Wanne sy auch also unschuldig sint worden der houptsache.
Ebd.
272, 7
: Sintdemal Hans Blangkenberg solliche werderunge in allen synen schulden also hoch dy hauptsachen gesatczt hat.
Were es ouch das der Antwuͤrter etlich in vnserm Rat oder Gericht / für argwonig anzeigte / das sol er vns den andern Raͤten vnd Richtern anzeigen by anfang ee er in die houptsach gat.
Vnd sol vmb ain yede haubtsach ain sonder ladung ausgeen.
Es ist zwar löblich, [...] das die parteien [...] vor gricht mit gebürlichn beschaidenhait gegen einander fürkomen und sich hierunter aller unzimblichen stumpfierungen [...], so zu hauptsachen gar nit taugen, massen und enthalten.