hauptstrafe,
die
.
›Geldstrafe, die nach der Aussetzung einer Todesstrafe erhoben wird‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Qu. Brassó
5, 576, 42
(
siebenb.
,
1617
):
Ist Herrn Piter von Rosenaw das Leben durch viel Bitt geschenket worden ea condicione tamen, dass er erstlich die Landes-Kür, darnach auch die Hauptstrof gelten soll.