erwälung,
die
;
-Ø/–
.
1.
s.  1.
2.
›Erwählung, Auserwähltsein (durch Gott, die göttliche Gnade)‹; auch: ›göttliche Vorsehung‹;
zu  2.
Texte der Sinnwelt ,Religion / Didaxe‘.
Bedeutungsverwandte:
 4,  45,  123, ; vgl. .
Syntagmen:
die e. fest machen
;
js. e
. (Subj.)
sich finden
;
der e
. (Gen.obj.)
gewis sein / werden
;
j. got durch die e. angenem sein / werden
;
die e. gottes
(gen. subjectivus),
die e. des menschen
(gen. objectivus);
die e. von got
;
die beständige / ewige / unwandelbare e
.;
die geburt, das fas der e
.

Belegblock:

Luther, WA (
1519
):
wer also pocht und sich auff die sacrament stonet
[vgl.
1
stönen
],
des erwelung und vorsehung wirt sich selb an seyn sorg und muhe woll finden.
Ebd. (
1534
):
Derhalben muͤsse Christus ein Son Gottes allein aus gnaden oder erwelung heissen.
Anderson u. a., Flugschrr.
1, 2, 7
(
Leipzig
1520
):
AVs dem heiligen geist / hat Sant Paulus (das vaß der erwelung) wol gewust.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
152
(
Nürnb.
1517
):
der christen ist durch die ewigen erwelung got angenem.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
Lieben brúder wisst eúwer erwelung von gott
[
Luther
1545, 1. Thess. 1, 4:
wie jr ausserwelet seid
].
ders. Hl. Schrifft.
2. Petr. 1, 10
;
zu Dohna u. a., a. a. O.
86
;
Anderson u. a., a. a. O.
8, 4, 25
;
Rieder, St. Georg. Pred. .
3.
›Berufung, Ernennung einer oder mehrerer Personen (für eine Funktion, Aufgabe)‹; häufig: ›Wahl einer oder mehrerer Personen (mittels eines Wahlverfahrens)‹; anschließbar an 1;
vgl.  34.
Bedeutungsverwandte:
 1,  1,  2, (
die
6, , , .
Syntagmen:
j. in der e. ausgeschlossen (sein), eins werden, in seiner e. pflicht tun
;
die e. des volks
(gen. subjectivus),
die e. des nachfolgers
(gen. objectivus).

Belegblock:

Köbler, Ref. Franckenfort
64, 23
(
Mainz
1509
):
Wo aber die selben in der erwelung nit eins moͤchten werden / So solten Schulteiß vnd Schoͤffen uß den allen ein oder zwen [...] zu erwelen macht haben.
Haas u. a., Erasmus/Jud. Klag
217, 13
(
Zürich
1521
):
der fürst [...] sol jn ersetzen [...] der durch erwellung des volcks aller gschicktest vnd toͤglichst dar zuͦ geachtet würt.
Maaler (
Zürich
1561
):
Verwirte Erwellung / wenn man ein oberkeit erwellt / vnnd ein yetlicher sein meinung sagt / nit besunderlich / sunder all durch einanderen.
v. Tscharner, Md. Marco Polo
1, 24
;
Wolf, Norm im sp. Ma.
51, 57
;
Rwb  f.;
Vgl. ferner s. v.  1,  5.
4.
s.  4.
5.
s.  5.
6.
s.  6.
7.
bedeutungsverwandt zu .