erschieslich,
Adj.
›nützlich, förderlich‹; speziell auch: ›behilflich‹; ›lohnend, gewinnbringend‹;
vgl.  3.

Belegblock:

Schmitz, Schiltb.
30, 10
(
Frankf.
1597
):
Er vermeint auch nicht / dz es jemanden nachtheilig oder schaͤdtlich / sonder verhoffe / es jhn allen zumal erschießlich vnd nuͤtzlich sein werde.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1538
):
so ist und wurt [...] ein erschieslich berkwerch aufgericht.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
so were auch das schwert vil mer dann zirliche wort dem sig dienstlich und erschießlich.
Meisen u. a., J. Eck
32, 18
(
Ingolst.
1526
):
Erstlich was wir koͤnden oder mugen erschießlich raten oder helffen [...], woͤllen wir unngespart sin.
Vgl. ferner s. v.  3.