nachteilig,
Adj.
›jm., einer Gemeinschaft zu Schaden gereichend, js. Interessen und Bestrebungen abträglich‹ (allgemein);
vgl. .
Syntagmen:
dem satan etw. n. sein
; die nachteilige handlung / irrung / zerrütlichkeit
.a) ›den wirtschaftlichen Interessen e. P. oder Gemeinschaft hinderlich, schädlich, dem Wohlstand abträglich, ihn beeinträchtigend, js. Besitz zerstörend‹; speziell: ›baufällig‹ (von Gebäuden); ›sinkend‹ (von einer Buchauflage); zu a.
Syntagmen:
die wasser n. sein, jm. js. fürnemen n. sein, dem erben / beckenhandwerk etw. n. sein
; etw. n. befinden
; die nachteilige auflage, das nachteilige feuer / gebäu
.b) ›e. P. nachteilig, ihre Rechtsstellung antastend, untergrabend‹; vgl. b.
Wortbildungen:
nachteilen
c) ›rufschädigend‹.
Belegblock:
Zur allgemeinen Variante:
das solche Donatio Constantini habe keine macht, weil sie den nachkomenden Keisern nachteilig ist.
Schaͤdlich. Nachtheilig / abbruͤchig / verderblich / [...] / verhinderlich.
Felsschung / verderbung / nachtheilligkeit.
Stambaugh, Milichius. Zaubert.
7, 5
.Zu a):
muß ich doch umb vermeydung willen nachteyliger aufflag [...] solche hendel [...] stillschweygen ubergehen.
Adulteration, Felsschung / verderbung / nachtheilligkeit / adulteratio numorum, felschung des gelts.
Ob aber der in des hauß das nachtailig feur wer, nicht [...] darzue thuen, das feur leschen [...] sondern lässig oder furchtloß sein wurde, so [...].
das die stillen wasser, so sie ussprechen, schedlicher und nachtailiger, dann die röschen flies.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
101, 8
; Öst. Wb.
4, 1419
.Zu b):
weil man vngerechte / nachtheilige / auffgetrungene Vertraͤg / zu bewilligen vnd anzunehmen / [...] nicht schuldig.
in erkundu͂g der sachen das die fürgenõmen vñ begriffen ein kintschafft den kinden vnnütz schedlich’ oder nachteilig [...] were.
daß unmittelst niemanden verbotten / oder nachteylich sein moͤchte / seine gravamina oder Beschwernussen vorzubringen.
[darzue] auch andere so künftiglich darzue kumen mechten [...], damit sie in nachtailunge
[=
nachteilig]
verödung geraten. Öst. Wb.
4, 1418
.Zu c):
nachtheylich / an der Ehr vnnd Leymuth abbruͤchig.