nachteilig,
Adj.
›jm., einer Gemeinschaft zu Schaden gereichend, js. Interessen und Bestrebungen abträglich‹ (allgemein);
vgl. .
Syntagmen:
dem satan etw. n. sein
;
die nachteilige handlung / irrung / zerrütlichkeit
.
Im einzelnen:
a) ›den wirtschaftlichen Interessen e. P. oder Gemeinschaft hinderlich, schädlich, dem Wohlstand abträglich, ihn beeinträchtigend, js. Besitz zerstörend‹; speziell: ›baufällig‹ (von Gebäuden); ›sinkend‹ (von einer Buchauflage); zu a.
Bedeutungsverwandte:
 1,  4, , .
Syntagmen:
die wasser n. sein, jm. js. fürnemen n. sein, dem erben / beckenhandwerk etw. n. sein
;
etw. n. befinden
;
die nachteilige auflage, das nachteilige feuer / gebäu
.
Wortbildungen
nachteiligkeit
(dazu bdv.: , , ).
b) ›e. P. nachteilig, ihre Rechtsstellung antastend, untergrabend‹; vgl. b.
Bedeutungsverwandte:
 4, .
Wortbildungen:
nachteilen
.
c) ›rufschädigend‹.
Bedeutungsverwandte:
 1.

Belegblock:

Zur allgemeinen Variante:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Noxium. Schädlich nachteilig hinderlich verderblich.
Luther, WA (
1536
/
9
):
das solche Donatio Constantini habe keine macht, weil sie den nachkomenden Keisern nachteilig ist.
Ulner (
Frankf.
1577
):
Schaͤdlich. Nachtheilig / abbruͤchig / verderblich / [...] / verhinderlich.
Maaler (
Zürich
1561
):
Nachteilig / das eim einen schaden vnd nachteil bringt.
Rot
287
(
Augsb.
1571
):
Felsschung / verderbung / nachtheilligkeit.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1568
):
aus welcher [...] nachläßigkait si in grossen ausstend und darbei under inen selbst in nachtailige irrungen und zerritlickait kumben.
Stambaugh, Milichius. Zaubert.
7, 5
.
Vgl. ferner s. v.  1,  1.

Zu a):

Roloff, Naogeorg/Tyrolff. Pamm.
15, 97
(
Zwickau
um 1540
):
muß ich doch umb vermeydung willen nachteyliger aufflag [...] solche hendel [...] stillschweygen ubergehen.
Rot
287
(
Augsb.
1571
):
Adulteration, Felsschung / verderbung / nachtheilligkeit / adulteratio numorum, felschung des gelts.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1602
):
Ob aber der in des hauß das nachtailig feur wer, nicht [...] darzue thuen, das feur leschen [...] sondern lässig oder furchtloß sein wurde, so [...].
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
das die stillen wasser, so sie ussprechen, schedlicher und nachtailiger, dann die röschen flies.
Ralegh. America (
Frankf.
1599
):
damit anderer Nationen Anschlaͤg vnnd Fuͤrnemmen mir nicht hinderlich vnnd nachtheillig seyen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
101, 8
;
Öst. Wb.
4, 1419
.
Vgl. ferner s. v. , , (V.) 8.

Zu b):

Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
weil man vngerechte / nachtheilige / auffgetrungene Vertraͤg / zu bewilligen vnd anzunehmen / [...] nicht schuldig.
Köbler, Ref. Wormbs
319, 28
(
Worms
1499
):
in erkundu͂g der sachen das die fürgenõmen vñ begriffen ein kintschafft den kinden vnnütz schedlich’ oder nachteilig [...] were.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
260b, 15
(
Frankf./M.
1649
):
daß unmittelst niemanden verbotten / oder nachteylich sein moͤchte / seine gravamina oder Beschwernussen vorzubringen.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1572
):
[darzue] auch andere so künftiglich darzue kumen mechten [...], damit sie in nachtailunge
[=
nachteilig
]
verödung geraten.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1624
):
damit in söllichen vällen statlich gehandlt und die leut durch der richter irrung nit genachtailt werden.
Öst. Wb.
4, 1418
.

Zu c):

Dict. Germ.-Gall.-Lat.
336
(
Genf
1636
):
nachtheylich / an der Ehr vnnd Leymuth abbruͤchig.