beratschlagen,
V.
›etw. gemeinsam überlegen, beraten, besprechen; über etw. Rat halten, eine Beratung abhalten, sich beraten; jn. beraten‹; einmal auch resultativ: ›beschließen‹.
Gehäuft obd. Texte des 16. Jhs.
Syntagmen:
das wort, die schrift, artikel / gerichtshändel / handlungen / sachen b
., etw. im regiment b
.; sich e. S
. (Gen.) b
.; über etw., wieder jn. b
., (sich) mit jm
. (z. B. mit dem weib, mit den knechten
) b., (sich) mit- / untereinander b
.; (sich) fiel / kurz, ordentlicher weise, übel, mit fleis b
.; (sich) b., wie [...] / ob [...] / zu [...]
; beratschlagt sein, das [...]
›es ist beschlossen, daß [...]‹; jm. etw. zu b. übergeben
.Belegblock:
die sachen, so im rhat zu berathschlagen oder zu referieren fürgenomen.
ich wuste nicht / das sie wider mich beratschlagt hatten.
Ebd.
2. Kön. 6, 8
: Der König [...] beratschlaget sich mit seinen Knechten.
doctores baider rechten, dero ampt ist, die gerichtshändel zu berathschlahen.
ist beratschlagt, das man dieselben für nechsten ratstag beschicken [...] soll.
Er berhatschlagt sich kurtz mit seinem weib.
bschwuͤrend sy [münch] den tüfel / der beradtschlaget sich mit jnen / wie man die sach fügklich angryffen moͤchte.
solcher beschwerde vñ lasts halbe͂ wz nutz vñ gůt zů beratschlage͂.
das er [Prior] [...] die handlungen vñd fuͤrfallende sachen mit dreyen oder viern der elltern bruͤdern beratschlagen.