artikelsweise,
Adv.
1.
›in einzelne Gliederungspunkte, Abschnitte, Aussageeinheiten aufgeteilt, Punkt für Punkt‹;
zu  2.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
als ir uns in aim eingelegten zedel, artickels weys verzaichnet, zuschickt, wes nechst vergangen samstags beratschlagt worden.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1558
):
Die beschwerung [...] so bishero das gottshaus [...] erlitten und tragen hat, auf das kürtzest articulsweis angetzaigt, wie hernach volgt.
Rwb (a.
1555
).
2.
›in einzelne Anklagepunkte, Argumente formal aufgegliedert‹;
zu  4.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
230, 27
(
Mainz
1555
):
wöllen wir eynem jeden cläger freygelassen und heimgestelt haben, dieselbig sein clag articulsweiß zu stellen oder aber summarie fürzubringen und volgendts [...] in termino articulandi zu articulirn.
Ebd.
249, 16
:
soll der appellant sein appellationclag in gemeyner weiß oder aber mit außfürung seiner beschwerden articulsweiß in schriften fürbringen.
Ebd.
47, 4
;
257, 16
.