sterzel,
der
;
–/-Ø
.
– Oobd.
1.
›Müßiggänger, Bettler, Herumstreichender‹;
zu  2.

Belegblock:

Schultheiss, Achtb. Nürnb.
108, 21
(
nobd.
,
1383
):
C(unrat) Vogler und Agnes sein wirtin, Stertzel ist die stat verboten 3 jar und 3 meyl hindan daruͤmb, daz si sich miteinander zankten umb ein kint.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
die sterzel niezent die wurz und legent sich alsô zerplæt an die strâz.
2.
›Beauftrager der jeweiligen Obrigkeit zur Kontrolle des Bettelwesens, der Landstreicherei und damit verbundenen Belästigungen‹;
vgl.  2.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl. .

Belegblock:

Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
205, 35
(
nobd.
,
1490
):
were das [petteln] uberfure und durch die stertzel begriffen wurde, sol gestraft werden.
Ebd.
206, 31
:
eß wollen auch die hern des oberrats etlich person darzu verorden und setzen, die do stertzel geheyssen sein, die auff die betler ein besunder aufsehen werden haben.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1516
):
Vor den herrn zum amptbuch geordnt sollen die hernachgeschriben ambtleut gefertigt werden, [...]. Aufstosser der parchant 1. Ablasser und eicher 2. Angießer u. petelrichter oder stertzler 2.