hausgesesse,
das
;
–/-Ø
.
›Haushalt (einschließlich der dazugehörigen Familie); Hauswirtschaft; Wohnung‹;
zu  6,  1.
Gehäuft ˹wmd.; Rechts- und Wirtschaftstexte˺.

Belegblock:

Koeniger, Sendgerichte (
mosfrk.
,
15. Jh.
):
eyn jeder ammichsmann im doerf Bredell yst dair schuldich 1 sester wyns und alle huisgesies, die da reuchent, 1 pennink.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1497
):
sollen die obg. von Bischfelt und Bartenbach und ire nakommen [...] ein iglichs huisgesesse obgemelter gemeinde und zu Bartenbach darfur einen halben gl. Trierschen pagaments zu iglichs husgeseß koer hinfurter geben.
Kollnig, Weist. Schriesh.
179, 5
(
rhfrk.
,
1527
):
Ein jedes haußgeses zu Lamperthum, darin man rauch helt, gibt beiden herren ein halb malter habern.
Aubin, Weist. Köln/Brühl ;
Wyss, Limb. Chron. ;
Lamprecht, a. a. O. ;
Kollnig, a. a. O.
118, 3
;
236, 40
;
Köbler, Stattr. Fryburg ;
Shess. Wb.
3, 183
.