hausgesessen,
seltener
hausangesessen,
Adj.;
meist substantiviert.Beinahe auschließlich ˹m/soobd.; Rechts- und Wirtschaftstexte˺.
Belegblock:
wenn ain burger, der hausgesessen oder ain ander bey payden stetten gesessen, so guetter hinder ime verlasst, mit todt abgeet.
gleichfahls werden die purger und andere haußangesessene beim markt alle sontag ire kinder und haußgesint zur kinderlehre ohne ermahnung zu halten wissen.