concilium,
concilie,
das
;
–/-ien
; meist lat. Flexion;
aus
lat.
concilium
›Versammlung‹
(
Georges
1, 1391/2
).
›Versammlung kirchlicher oder weltlicher Obrigkeitspersonen zur Erledigung wichtiger Angelegenheiten‹.
Bedeutungsverwandte:
(
die
4,  4, (
der
6, , , .
Syntagmen:
ein c. ausschreiben / begehen / berufen / besitzen / beschliessen / beschreiben / erledigen / halten / machen / ordnen / rechtfertigen / versammeln, ein c. über jn. haben; ein c.
(Subj.)
etw. abnemen / ordnen / sagen / verdammen, zusammenkommen; auf ein c. ziehen, zu einem c. kommen; jn. für ein c. laden, in ein c. füren, eine lere durch ein c. probieren, in einem c. etw. reformieren; christliches / freies / gemeines / geschworenes / heiliges / nationales / offenes / rechtes c.; austrag eines c., befel / geheis des c
.
Wortbildungen:
concilabulum
,
concilisch
(a. 1539),
concilsatzung
(a. 1525).

Belegblock:

Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
,
1397
):
di korforsten [...] hatten [...] einen großen wisen rat unde concilium.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1563
):
Wie die offentlichen sessionen in den concilien gehalten werden.
Feudel, Evangelistar
110, 19
(
omd.
,
M. 14. Jh.
):
wer abir syme brudir sprichit: racha, der wirt schuldik des concilio.
Anderson u. a., Flugschrr.
17, 4, 27
([
Wittenb.
]
1523
):
man solle die lere zu vrteylen nur den bischoffen vnd gelerten / vnd den Concilien lassen.
Luther, WA (
1528
):
Des worts sollen wir gebrauchen widder die jhenigen, die uns die Concilien und die heiligen veter furhalten, das wir yhnen gleuben sollen.
Ebd. (
1537
):
Aber weil sich der Roͤmisch hoff so grewlich fur einem freyen Concilio furcht und das liecht so schendlich fleucht, das er auch denen die seines teils sind, die hoffnung genomen hat, als werde er nimer mehr ein frey Concilion leiden, viel weniger selbs halten, Daran sie sich denn, wie billich, fast ergern und nicht geringe beschwerung druͤber haben, Als die daran mercken, das der Bapst lieber wolt die gantze Christenheit verloren und alle Seelen verdampt sehen, ehe er sich oder die seinen wolt ein wenig reformieren und seiner Tyranney eine mas setzen lassen.
Ebd. (
1545
):
Daher diese 24 Jar im geschrey blieben sind diese drey wort: Frey, Christlich Concilium, in Deudschen landen.
Schade, Sat. u. Pasqu. (o. O.
1521
):
so sei er [Carolus] willens, ain gemain frei concilium zuͦ beschreiben.
Ebd. (
obd.
1525
):
Er [bischof] wil auch gen Regenspurg in concilabulum.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
zu weihnahten in der naht da kom kunig Sigmunt gen Costnitz zu besitzen das concillig.
Sachs (
Nürnb.
1524
):
es haben aber solche ding die heyligen vätter in den conciliis geordnet und bestetiget.
Stamm, Schwarzw. Pred.
3, 36
(
wobd.
,
14. Jh.
):
Swer aber ze sinem bruͦder sprichet, diu bist betrogen [...] der ist schuldich dc uͥber in hab ain concili alder ain gesprêche.
Grundmann u. a., A. v. Roes
205, 2
(
alem.
,
15. Jh.
):
die Tútschen [...] beruͦfftent und hettent ein gemeyne concilium umb die widderbringunge des heylgen riches.
Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
6, 31, 19
(
Straßb.
1520
):
so du dich auch vnderstanden hast / die concilia zuͦ rechtfertigen.
Müller, Lands. St. Gallen
70, 31
(
halem.
,
1543
):
leren [...] welche doch wider die alten christenlichen kilchen und noch bishar durch ainich gmain fry concilium probiert.
Morgan u. a., Mhg. Transl. Summa
12, 4
(
schwäb.
,
14. Jh.
):
daz verstuonden die heiligen vettere in dem fünften concilij, daz da begangen wart ze Constantinopolim.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs.
um 1474
):
mann hat reformiret in dem heyligen concilio, was mann reformiren soll, geystlich und weltlich.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
ward under dem bapst Eugenio quarto das concilium zu Basel ausgeschriben.
Diehl, Dreytw. Essl. Chron. (
schwäb.
,
1550
):
wa es seiner kaisserliche mayennstett gelegenn wer, welltte er im ein contzilly hallttenn in Tischland.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1562
):
seind noch etliche ertzbischöff und bischöff [...] auf das concili gen Trient zogen.
Reithmeier, B. v. Chiemsee (
München
1528
):
ist not, daz diser zeit ain Concili zesam kome von wegen der vermaledeyten ketzerey die in tewtsch Landen erstannden.
Wopfner, Bauernkr. Tirol
89, 7
(
tir.
,
1525
):
man lassts beim abschid beleiben bis aŭf erledigŭng ains gemainen concili.
Anderson u. a., a. a. O.
14, 5, 15
;
15, 11, 22
;
Bechstein, M. v. Beheim. Evang. Mt. ;
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. ;
Roth, E. v. Wildenberg ;
Rot
297
;
Dietz, Wb. Luther .
Vgl. ferner s. v.  2,
2
 12, .