reichstag,
der
;
-(e)s/-e
+ Uml.
›Versammlung der Reichstände im Heiligen Römischen Reich‹; zugleich: ›höchstes Gesetzgebungsorgan sowie Vertretung der Reichsstände gegenüber dem Kaiser‹;
vgl. (
das
3,  9.
Zur Sache:
Hrg
4, 781-86
.
Gehäuft berichtende Texte.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl.  9, ,  2.
Syntagmen:
j
. (z. B.
der keiser
)
einen r. abkündigen / ausschreiben / berufen / beschreiben / haben / halten / vornemen
;
ein r
. [wo]
sein, zu drek werden
;
j. dem r. auswarten
;
j. auf einem r. sein, mit jm. handeln, etw. sehen, einen abschied, friedstände / reformationen aufrichten / begreifen, eine lere unterdrücken, j. auf einen r. kommen / reiten, eine konkubine mit auf den r. nemen, die welt mit einem r. vertrösten, j. von einem r. kommen, etw
. (Subj.)
von des reichstags wegen sein, j. von des reichstags wegen kommen, zu einem r. erscheinen, etw. zu einem r. brauchen
;
der erste / gehaltene / gemeine / grosse / langwierige / nachfolgende / vergangene r
.;
der r. zu
[+ Ortsname];
der handel, die erklärung, die abschiede der reichstage
.

Belegblock:

Luther, WA (
1529
):
solt aber ein Legat auffm Reichstage mit den Reichsstenden handeln.
Ebd.
269, 13
(
1530
):
alle welt nü lange zeit her, mit Reichstagen vnd Concilijs vertrostet.
Ebd.
274, 20
:
das der selbige Reichstag [...] schendlich ward abgekundigt.
ES hat Romisch Kaiserlich Maiestat auff nehstgehaltenem reichs tage [...] einen Abschiedt begreiffen lassen.
Ebd. (
1531
):
Also ist itzt der Reichstag zu Augsburg zu dreck worden.
Ebd.
406, 28
(
1531
):
auff dem Reichstage zu Augsburg wolten sie die Lutherische Lere gar unterdrucken und uns ausrotten.
Ders. Hl. Schrifft.
2. Makk. 4, 21
(
Wittenb.
1545
):
NAch dem aber Ptolemeus Philometor der junge könig in Egypten / seinen ersten Reichstag ausgeschrieben hatte
(hier übertragen auf das altägyptische Reich).
Reichmann u. a., Frnhd. Leseb.
6, 4
(
Mainz
1555
):
auff allen von Dreyssig oder mehr Jaren gehaltenen Reychßtaͤgen vnd etlichen mehr Particular versamblungen [...] Friedstende auffgericht worden.
Sudhoff, Paracelsus (
1532
/
3
):
wer der reichstag zu Wurms nit gewesen, so het [...].
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1566
):
reformationen und polliceiordnungen, so auf etlichen hievor gehaltnen reichstägen aufgericht.
Diehl, Dreytw. Essl. Chron. (
schwäb.
,
1548
):
1546, da ist zu Regennspurg ein grosser richsttag gewessenn vonn allenn stendenn des reichs.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
kamen die gesandten von Costantz [...] nit allain von des reichstags sonder auch von der aussönung wegen.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
die abschid der reichstäge und ander lobliche constitutionen, gepreuch, herkommen und gewonnhaiten der deutschen nation.
dann er zu zeiten gewon war, sein concubin oder balmesel mit uf die reichstäg [...] zu nemen.
Es het kaiser Carle [...] ein grosen reichstag zu Augspurg [...]; der wardt von den stenden ganz gehorsamlichen besucht.
Dreckmann, H. Mair. Troja
43, 26
(
oschwäb.
,
1393
):
das kan ich sagen / das ich uff etlichen Reichs tagen gesehen [...] / das sie [...].
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Die hielten an, man solt ainen reichstag ausschreiben.
berüefet der kaiser ein reichstag.
Vgl. ferner s. v.  13,  4.