commission
(vereinzelt auch:
commis
), die
;–/-en
; auch lat. Flexion;1.
›von einer befugten Person oder Instanz erteilter Auftrag, Anweisung, Genehmigung, Vollmacht‹; mehrfach metonymisch: ›Botschaft, Vorladung‹; ›mit einer Kommission beauftragte Person‹; zu .
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
eine c. abschlagen / abstellen / anordnen / aufziehen / begeren / bringen / unterweisen, jm. c. geben; jn. um eine c. anlangen / schicken; königliche / sonderliche c.; aus c
. ›im Auftrag‹, ane c.; inhalt der c
.Wortbildungen:
commissionsbefel
commissionsbrief
commissionsschreiben
commission(s)tag
commission(s)verdienst
Belegblock:
Der furst [...] und min vatter schickten sinen dener [...] mit einer supplication umb ein commission, die appellationsach zu befellen.
Ich hab aus commission eins raitz [...] die zeugen von disser handlung verhort.
Wir ordnen [...] daß die assessoren hinfüro mit sonderlicher commission [...] unbelestiget sein sollen.
so soͤllen die Artikel zu bewysen vor dem Richter der sach ingelegt vnd mitsampt den fragstücken in dem Compaß oder Com͂ission brieff beschlossen.
Er [...] her gefüret ist mit gewalt | On alle recht und comission.
Doch kument hinder kain gewerb on únsser commission in sunder hindar nútz grosß.
Ob wir auch von yemants, von den ir denselben aufslag genomen habt, umb commission angelangt werden, wellnn wir desselben ewrers schreibens ingedenkch sein.
Es befint sich auch in berüerten urbar und commission, das sie [...] kain andere einkomen gehabt.
doch sol dem von Liechtenstain bevolhen werden, innhalt seiner comission execucion ze thŭen.
2.
›im Auftrag einer anderen Person verrichtetes Geschäft‹; zu .
Syntagmen:
eine c. abschlagen / aufziehen
.Belegblock:
grave Wilhelm Wernher schlueg solche commiss mit bösten fuegen ab.
Schulz/Basler
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