befelbrief,
der
;
–/-e
.
1.
›schriftlich fixierte Anordnung, schriftlicher Auftrag; gerichtliche Vorladung‹;
vgl.
1
 2,
1
 2.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl. .

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
dann er hett derselben befelbriefe ainen zu Onoltzpach gesehen, […] und selbs gelesen.
Seuffert u. a., Steir. Landtagsakten 
2, 148, 10
(
m/soobd.
,
1475
):
Dann als uns ewer gnaden bevelhbrief der weyhsteuer halb allenthalben auf ewer gnaden untertanen lautende geschickt hat.
2.
›Ermächtigungsschreiben, schriftlich fixierte Vollmacht, Brief, der seinen Träger als befugt ausweist‹;
vgl.
1
 24,
1
 2.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Literæ commissoriales Compaß Brieffe commissions Brieffe befelchs Brieffe.
Köbler, Ref. Wormbs
163, 21
(
Worms
1499
):
so ein Parthy vsszuge wider Siegel oder zeichẽ die nit bekennet. vnd dieselben Siegel oder zeichen in vnsern gerichtszwengẽ nit bewyst moͤchten. soͤllen Compass oder beuelhbriefe gegeben werdẽ in das gericht.
Turmair 1,  (
Nürnb.
1541
):
Darzu haben im auch die hochloblichen fürsten ein credenz oder befelchbrief geben, das man im alle clöster öffnen, der selben bibliothek […] durchsuchen lassen.