machtbrief,
der
;
-es/-e
.
›Urkunde einer Vollmacht (meist für Gesandte, Unterhändler)‹;
zu  7, vgl.  15.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
 3, , ; vgl. .
Syntagmen:
den / einen m. machen / haben / senden / übergeben / überkommen / hören / lesen / sehen / versiegeln
;
m. des hochmeisters / pfalzgrafen
;
der offene / versiegelte / schlechte m
.;
die form des machtbriefes
;
der sendebote mit dem m
.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
3, 221, 23
(
preuß.
,
1448
):
das sie eynen fulmechtigen sendeboten mit iren machtbrieffen [...] hir ins land senden.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch (
rhfrk.
,
um 1405
):
Da ich die machtbrieffe hatte gesehen | Flißelich und auch hatte gelesen.
Koller, Reichsreg. Albr. II.
183, 4
(
1438
/
9
):
Machtbrieff und emphelhnisz dem von Weynsperg mit den juden zu uberkomen.
Kollnig, Weist. Schriesh.
38, 41
(
rhfrk.
,
1453
):
herrn Friderichs [...], des versiegelten machtbrief sie hatten.
Röhrich u. a., Cod. Dipl. Warm.
4, 100, 5
(
omd.
,
1425
):
Die eyne [copie] ist eyn forme eyner uffenbarer schrifte, und die andere ist eyne forme eynes machtbriefes under euwerm ingesigel.
Toeppen, a. a. O.
2, 380, 29
;
Bömer, a. a. O. ; ;
Kollnig, a. a. O.
41, 38
;
Opel, Spittendorf ;