beischlafen,
V., unr. abl.;
mehrfach subst.
›geschlechtlich miteinander verkehren; den Beischlaf (in Verbindung mit der Hochzeit) vollziehen; Hochzeit halten‹.
Bedeutungsverwandte:
 6,  3,  12,  11,  2,  4, , .
Syntagmen:
meist abs.;
vor der hochzeit b
. Subst.:
(un)eheliches / heimliches b
.;
das b. auf glauben
;
lust im b
.
Wortbildungen
beischlafender
(dazu bdv.: ; a. 1482).

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Hurerey. Vnehlichs beyschlaffen. Vnzimliche beylag. Vnehliche fleischliche vermischung. Verbottene / straͤffliche vnkeusch.
Luther. Hl. Schrifft.
Weish. 7, 2
 (
Wittenb.
1545
):
Jch […] bin ein Fleisch gebildet / zehend mond lang im Blut / zusammen gerunnen / aus Mans samen durch lust / im beyschlaffen.
Köbler, Ref. Nürnberg 
205, 11
 (
Nürnb.
1484
):
die habe vnd gut. so dann bede Eelewt […] auf die zeit Jrs Eelichen beyschlaffens zueinander pringen.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel  (
Straßb.
1466
):
den rieff gott von der hochzeyt do er willen hett bey zů schlaffen.
Barack, Zim. Chron.  (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
ich glaub, das usser sollicher dorhait der schimpflich sitt in ander lender hernach erwachsen, das beischlaffen uf glauben.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 731, 34
(
schwäb.
,
um 1585
):
Von huorey und unehelichen beyschlaffen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beiligen / beischlaffen / concumbere.
Moscouia
D 3v, 40
 (
Wien
1557
):
in der tauff wardt jme der namen Wladislaus beneñt / vñd dañ gekhroͤnt vnd beigeschlaffen.
Stahleder, Juliussp. Würzb.
303
;
Schmitt, Ordo rerum 
69, 22
;
Voc. Teut.-Lat.
d ijr
;
d viijr
;
Dietz, Wb. Luther ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 499
;