beischlaf,
der
.›Beischlaf, Vollzug der Ehe durch körperliche Vereinigung; Geschlechtsverkehr‹.
Zur Sache:
Hwb. dt. Abergl.
s. v. 3, 735-752
Geschlechtsverkehr
.Syntagmen:
den b. halten / tun / volbringen
; jn. zum b. veranlassen, jm. mit dem b. zu willen werden
; früher / unehelicher b
.Belegblock:
die Kinder / so aus vnehelichem Beyschlaff geborn werden / müssen zeugen von der bosheit wider die Eltern / wenn man sie fraget.
weñ wir von Eelüten reden oder setzen / so woͤllen wir die ihenen verstanden haben / die den kirchgang / byschlaff / vnd bywonũg gethon haben.
mit jungen angehenden eheleuten frühem beyschlaf, kuppler und kupplerin, lassen würs bey der in unßerer eheordnung gesezten straff beruehen.
es soll bey straff zehen guldin kain bar […] miteinander hausen oder den beischlaff halten, sie haben dann zuvor den offnen kürchgang vollbracht.
Schmitt, Ordo rerum
69, 22
; Voc. Teut.-Lat.
d ijr
;