beischlaf,
der
.
›Beischlaf, Vollzug der Ehe durch körperliche Vereinigung; Geschlechtsverkehr‹.
Zur Sache:
Hwb. dt. Abergl.
3, 735-752
s. v.
Geschlechtsverkehr
.
Bedeutungsverwandte:
,  1,  1, , ; vgl.  6,  2.
Syntagmen:
den b. halten / tun / volbringen
;
jn. zum b. veranlassen, jm. mit dem b. zu willen werden
;
früher / unehelicher b
.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft. 
Weish. 4, 6
(
Wittenb.
1545
):
die Kinder / so aus vnehelichem Beyschlaff geborn werden / müssen zeugen von der bosheit wider die Eltern / wenn man sie fraget.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
weñ wir von Eelüten reden oder setzen / so woͤllen wir die ihenen verstanden haben / die den kirchgang / byschlaff / vnd bywonũg gethon haben.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1554
/
1649
):
mit jungen angehenden eheleuten frühem beyschlaf, kuppler und kupplerin, lassen würs bey der in unßerer eheordnung gesezten straff beruehen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 35, 40
(
schwäb.
,
1574
):
es soll bey straff zehen guldin kain bar […] miteinander hausen oder den beischlaff halten, sie haben dann zuvor den offnen kürchgang vollbracht.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Der ist ein Narr vnd vbertruͤbt / Der seinem Weibe das erleubt / Das sie mit Halsen sey gemein / Auff glauben Beyschlaff / bleib keusch vnd rein / Solche Glauben der Teuffel hat gegruͤnd / Auff Vnkeusch / Ehebruch / stumme Suͤnd.