abschaffen,
V.;
Prät. unr. abl.; Part. Prät.: regelmäßig. – Vorw. obd.
1.
›etw. (ungewünscht Bevorstehendes oder Mögliches) untersagen, verbieten‹.Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
das schwören, das freudenfeuer, den tanz, die unruhe a.
Belegblock:
also hat die kay. may. das schweren gantz abgeschafft.
2.
›etw. (Bestehendes) aufheben, abschaffen, abstellen‹.Belegblock:
Und wo an vnser Rete gelangt, das dawider gehandelt wurde, soͤllen sie das ernstlich abschaffen vnd straffen.
alz der kaiser die speis ab schuff.
Das ward alspald verschafft [...] und ward desselben tags wider abgeschafft, daß man nichts mer daran machen soll.
3.
›etw. (z. B. eine Tätigkeit) aufgeben, auf etw. verzichten‹.Belegblock:
das er [...] den krieg wider die Teutschen angehebt und schier an ain end bracht, abschuef.
zog er hinauf gên Weissenburg werts, wolt beschauen, was man gearbait het; es war umbsunst, muest’s alles abschaffen.
4.
›jn. wegschicken, wegjagen, sich jn. vom Leibe schaffen‹.Belegblock:
Er aber will nur haben gelt, | Wie dann der brauch ist in der welt. | Als ich im keins zu geben het, | Er mich von im abschaffen thet.
in denen feiernächten die lose bursch zu zersträhen und abzuschaffen.
5.
›jn. verabschieden, entlassen, absetzen‹.Syntagmen:
mit Akk. d. P.Belegblock:
Als nun kai. maj. hinein auf die Pfaltz kham, da schueff er alle fursten ab ausserhalben deren, [...].
da soll die kay. mt. die gesandten von Costantz abgefertigt oder abgeschafft haben.
wir [...] begerten, wir wolten den ainen doctor abschaffen.