abschaffen,
V.;
Prät. unr. abl.; Part. Prät.: regelmäßig.
– Vorw. obd.
1.
›etw. (ungewünscht Bevorstehendes oder Mögliches) untersagen, verbieten‹.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
das schwören, das freudenfeuer, den tanz, die unruhe a.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
also hat die kay. may. das schweren gantz abgeschafft.
Ebd. (
schwäb.
, zu
1559
):
dardurch das freudenfeur verhündert und abgeschafft worden ist.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
17. Jh.
):
Allen wirthen und prantweinlern sei hiemit abgeschaft, firterhin unter dem gotsdienst ainichen wein oder prantwein [...] mit außzegeben.
2.
›etw. (Bestehendes) aufheben, abschaffen, abstellen‹.
Bedeutungsverwandte:
 2,  5,  3,  4,  28, , .

Belegblock:

Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
Und wo an vnser Rete gelangt, das dawider gehandelt wurde, soͤllen sie das ernstlich abschaffen vnd straffen.
Gille u. a., M. Beheim
93
Ü (
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
alz der kaiser die speis ab schuff.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1551
):
Das ward alspald verschafft [...] und ward desselben tags wider abgeschafft, daß man nichts mer daran machen soll.
Küther, UB Frauensee
386, 4
;
Müller, Stadtr. Ravensb.
293, 6
;
3.
›etw. (z. B. eine Tätigkeit) aufgeben, auf etw. verzichten‹.

Belegblock:

Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
das er [...] den krieg wider die Teutschen angehebt und schier an ain end bracht, abschuef.
zog er hinauf gên Weissenburg werts, wolt beschauen, was man gearbait het; es war umbsunst, muest’s alles abschaffen.
4.
›jn. wegschicken, wegjagen, sich jn. vom Leibe schaffen‹.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1556
):
Er aber will nur haben gelt, | Wie dann der brauch ist in der welt. | Als ich im keins zu geben het, | Er mich von im abschaffen thet.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1747
):
in denen feiernächten die lose bursch zu zersträhen und abzuschaffen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
smoobd.
,
16. Jh.
):
so sollen die herbriger, die nit angvoget, durchauß ab- und außgeschafft sein.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
35b
;
Trübner, Dt. Wb.
1, 25
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 54
.
5.
›jn. verabschieden, entlassen, absetzen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1, .
Syntagmen:
mit Akk. d. P.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
27
):
Als nun kai. maj. hinein auf die Pfaltz kham, da schueff er alle fursten ab ausserhalben deren, [...].
Ebd. (zu
1548
):
da soll die kay. mt. die gesandten von Costantz abgefertigt oder abgeschafft haben.
Ebd. (
1563
):
wir [...] begerten, wir wolten den ainen doctor abschaffen.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
35b
;
6.
›sich abmühen, abarbeiten‹.

Belegblock:

Haszler, Kiechels Reisen (
schwäb.
,
n. 1589
):
das süch düe marinari den ganzen tag sehr abschafften mütt [...] hün und wüderkehren der segl.