abbringen,
V.,
unr.:
abbrachte, abgebracht.
1.
›jn. fortschaffen, wegbringen‹;
vgl.  2.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
,
1550
/
1
):
ist einer von den feinden erschossen worden, welchen die ihren nicht abbringen konten.
2.
›(Heu) einbringen, ernten‹;
Spezialisierung zu 1; vgl.  1.

Belegblock:

Ziesemer, Marienb. Konventsb.
144, 22
(
preuß.
,
1404
):
11 m [...] vor das hay uff der cleynen fleisscherweszen abeczubrengen.
3.
›etw. (Einrichtungen, Bräuche usw.) abschaffen, aufheben‹; Ütr. zu 1.
Bedeutungsverwandte:
 2,  4,  4,  29, .
Syntagmen:
trans.;
orden / brauch a.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
,
1565
/
6
):
Im Jar 1561 ist des bannirführen unterlassen und abgebracht.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
den [orden] zu unser zeit wider abpracht hat der hochwirdigist fürst.
Luther. Hl. Schrifft.
2. Kön. 21, 3
;
Dietz, Wb. Luther .
4.
›etw. abwärts bringen, schaffen; etw. niederreißen‹.

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
7b
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 14
.
5.
›jn. von etw. abbringen, abhalten‹;
vgl.  7.
Bedeutungsverwandte:
 3.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Von seiner meinung Abgewendt oder gebracht werdẽ.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
7b
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 14
.