abbringen,
V.,
unr.: abbrachte, abgebracht.
1.
›jn. fortschaffen, wegbringen‹.Belegblock:
Chron. Magdeb.
2, 222, 24
(nrddt.
, 1550
/1
): ist einer von den feinden erschossen worden, welchen die ihren nicht abbringen konten.
2.
›(Heu) einbringen, ernten‹; Spezialisierung zu 1.3.
›etw. (Einrichtungen, Bräuche usw.) abschaffen, aufheben‹; Ütr. zu 1.Syntagmen:
trans.; orden / brauch a.
Belegblock:
Chron. Magdeb.
2, 82, 16
(nrddt.
, 1565
/6
): Im Jar 1561 ist des bannirführen unterlassen und abgebracht.
Turmair
5, 322, 29
(moobd.
, 1522
/33
): den [orden] zu unser zeit wider abpracht hat der hochwirdigist fürst.
4.
›etw. abwärts bringen, schaffen; etw. niederreißen‹.Belegblock:
Wrede, Aköln. Sprachsch.
7b
; Preuss. Wb. (Z)
1, 14
.5.
›jn. von etw. abbringen, abhalten‹.