teilhaftig,
seltener
teilhäftig,
Adj.
1.
›Anteil habend; besitzend; teilnehmend‹;
zu  6.
Bedeutungsverwandte:
 4.
Syntagmen:
jn. einer sache
(z. B.
der wunden
)
t. machen / tun, sich einer sache, an einer sache t. machen
›an einer Sache teilnehmen‹,
einer sache
(z. B.
des lobes / des reichtums / der ere
)
t. sein / tun / werden
;
an etw. t. sein
.

Belegblock:

Alberus, Barf. (
Wittenb.
,
1542
):
Franziscus must der mensch sein / der Christo gleich wuͤrde / Eccles. 30. darumb hat jn Christus seiner fuͤnff wunden teilhafftig gemacht.
Sievers, Oxf. Benedictinerr. (
hess.
,
14. Jh.
):
daz wir [...] deilheftig sin mit unser gedult siner geduldekeide, daz wir auch sines riches semenlich werden muszen.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
67r, 15
(
Leipzig
1588
):
Vom Diebstal / wie man sich desselben theilhafftig macht.
Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
so machet er sich des Lobes mit sonderbarer Freude theilhaftig.
Gille u. a., M. Beheim
79, 314
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
ein chung in seinem reich erwelt | etlich leüt an seim hofe | Darumb das sy tailhaftig wern | seines reichtumbs und seiner ern.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
lassen es nochmals bey unser maynung [...] das die jenen, so sich der pawrschaft versamblung tailhaftig gemacht haben [...] ir hab zu flöhen nit gestatt werd.
Strauch, Schürebrand (
els.
,
E. 14. Jh.
):
Jhesus Christus [...] mache mich mit úch teilhaftig alles des guͦtes, so uf ertrich ie beschach.
Bachmann, Morgant (
halem.
,
1530
):
du weist, das der kŭnig, der ein pfert tödt, nŭt teilhaftig im erb sin sol.
Morgan u. a., Mhg. Transl. Summa
272, 20
(
schwäb.
,
14. Jh.
):
Dez ersten, daz der mensche teilheftig worden si volheit dez gotlichen bekentnüsses, daz er also die andern geleren müge.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
ab welchem nicht allein seine Landsleuth / sonder auch der Wuͤrth erwachet / vnd [...] auff allerley Weiß vnd Manier gantz freundlich zugesprochen / vermeinete / ihme darmit was auszureden / vnd seines entsetzten Verstands wiederumb theilhafftig zu machen.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
Also das ich war rëd: Der da erchennen ist des priesters pöss leben vnd lat den für in mëss lesen, der würt schuldig an seinen sünden vnd würt mit tailhäfftig der pein.
Quint, Eckharts Pred. ;
Meijboom, Pilgerf. träum. Mönch
6290
;
11052
;
11150
;
Steer, W. v. Herrenb. Büchl.
776
;
Sermon Thauleri
2va, 10
;
14rb, 25
;
Göz. Leichabd. ; ;
Böhme, Morg.R.
15, 18
;
v. Ingen, Zesen. Ged.
383, 14
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Mönch v. Heilsbronn. Fronl.
23a, 34
;
Trunz, Meyfart. Tub. Nov.
77, 23
;
Wagner, Erk. Ps.-J. v. Kastl
16, 53
;
Bachmann, a. a. O. ;
Köbler, Stattr. Fryburg ;
Morgan u. a., a. a. O.
51, 23
;
126, 12
;
256, 10
;
Bauer, Geiler. Pred.
464, 7
;
Seemüller, Chron. 95 Herrsch. ;
Klein, Oswald
39, 28
;
Nyberg, Birgittenkl.
1, 336, 18
;
412, 20
;
Reithmeier, B. v. Chiemsee ;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
86, 6
;
Türk, Wortsch. Dietr. v. Gotha.
1926, 22
;
Vgl. ferner s. v.  9,  1, .
2.
›zerteilt, aus Teilen bestehend‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Bihlmeyer, Seuse (
alem.
,
14. Jh.
):
Nu merk den underscheid der entgiessunge der creatur und gotes. Wan dú creatur ein zerteiltes wesen ist, so ist och ir geben und ir entgiessen teilhaftig und gemessen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1512
):
Si ertailent auch das das gewaltig scheff tailhaftigs guet sull annemen für all ander schiffung.
3.
in adverbialem Gebrauch: ›teilweise, zum Teil‹.
Gegensätze:
(Adj.).

Belegblock:

Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
1359
):
das er das wort mag enphahen in siner allikeit und geberlichen, nút teilhafteklich, sunder gentzlich.