prätendieren,
V.,
im 16. Jh. aus
lat.
praetendere
›vorziehen, vorschützen, vorgeben‹
(Georges
, 1890f.; 2
Schulz/Basler
).2, 649
›etw. beanspruchen, verlangen‹.
Rechtsschriften.
Belegblock:
Die Hertzoge zu Braunschweig Luͤneburg prætendierten das jus territoriale und Homagium auff die Stadt Braunschweig / und besetzten alle Zugaͤnge.