anbegeren,
V.
›etw. verlangen, beanspruchen‹; in der Fügung
auf anbegeren
›auf Verlangen‹;
zu (V.) 6.
Bedeutungsverwandte:
 1.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
18. Jh.
):
das er sich zum verkaufen mit verschidenen sachen versechen habe, solche aber auf anbegehrn in nothfahl nicht hergeben sondern auf theuerung behalten wolle.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1715
):
Da ein grosse quantität fuhren oder pfert [...] von der stadt sollte anbegehret werden.