anbegeren,
V.
›etw. verlangen, beanspruchen‹; in der Fügung
auf anbegeren
›auf Verlangen‹.Belegblock:
das er sich zum verkaufen mit verschidenen sachen versechen habe, solche aber auf anbegehrn in nothfahl nicht hergeben sondern auf theuerung behalten wolle.