objizieren,
V.;
aus
lat.
obicere
›entgegenwerfen‹
(
Georges
2, 1243
).
›jm. etw. als Gegenstand des Interesses, der Behandlung entgegenstellen, vor Augen führen‹; auch: ›jm. gegenüber einen Einwand erheben, etw. entgegenhalten‹.
Wortbildungen
object
›Betrachtungsgegenstand‹ (dazu bdv.:  1),
objection
›Einwand, Vorhaltung‹ (dazu bdv.:  2,  1,  1, , ).

Belegblock:

Luther, WA (
1529
):
Dieser Obiection und Einrede fleisches und blutes oder versuchung des Teufels begegnet hiemit Moses und leret, wie Gottes verheissung erfuͤllet werden, nicht durch unsere krefften, sondern durch seine Goͤttliche macht.
Pfefferl, Weigel. Gn. S. 
73, 12
(
um 1571
, Hs.
1615
):
dieweil aber Nun Jmmaginatio vber leibliche ding nicht steigen mag, sondern allein in den leiblichen obiecten oder gegenwierffe geüebet wirdt, so mag man sie woll rechnen zu den Oculo carnis oder sensuum.
Rot
332
(
Augsb.
1571
):
Obijciern, Fürwerffen / auffrupffen / fürhalten / entgegen werffen / entgegen setzen. Obiect. Das so man fürwirfft / entgegen helt / der gegenwurff. Obiection / Verweysung / aufhebung / widerred / eintrag.