nachschlagen,
V., unr. abl.
1.
›jm. (vereinzelt: js. Charaktereigenschaft) aufgrund von Veranlagung oder aufgrund eigener Anstrengung nachschlagen, nacharten; jm. bis zur Ähnlichkeit nacheifern‹; assoziativ an erstere Nuance anschließbar: ›jm. rechtlich zugeordnet werden‹ (z. B. der mutter
, dem vater
, der böseren hand
; so ).Belegblock:
Similem alicuius esse. Nachschlahen nachartten nachfolgen Gleich Aehnlich sein.
Du schlechst per deum vivum deinem pfettern ganz nach.
ein iedes Khindt schleget seinem Vatter nach.
Wan wer vil geleret one leben, | Der schlecht Cristus năch nit eben.
also mag das kint wol der unsinnikeit nachschlahen oder der sinnlichkeit.
Jch mag dirs alles wol nachlan, | doch in dem dir nit nachschlan.
Seinem vatter mit weyß vnd baͤrd Nachschlahen / Jm in thuͦn vnnd lassen gleych seyn.
2.
in mehreren Gebräuchen jeweils nur schwach belegt; z. B.a) ›(bereits gelockerte Erzmassen) weiter zerschlagen‹;
b) ›nach einem Bezugszeitpunkt (dem Betreten einer Freiung) noch auf jn. einschlagen‹;
c) ›(ein Buch) auf- und im Buch weiterschlagen‹;
d) ›(falsche Münzen) prägen‹.