nachgültig,
nachgülte
(letzteres nur vereinzelt),
Adj.
›eine vorausgesetzte Qualitätsnorm von Sachen, vereinzelt: eine Verhaltensnorm nicht erreichend, sie mehr oder weniger deutlich unterschreitend; geringwertig; einfach‹; im einzelnen z. B.: ›unbedeutend, klein‹ (von einem Handel); ›wohlfeil, billig‹ (z. B. von Wein, Silber); ›ärmlich‹ (von der Speise); ›minderwertig‹ (von Fleisch); ›gering‹ (vom Zins); ›ungeschickt‹ (von Personen); ›unangemessen nachsichtig‹ (von der Klosteroberen); mehrfach religiös überhöhend gebraucht; dann z. B.: ›später angemessen vergolten‹;
zu  4,  23.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld): (Adj.) 15, (Adj.) 123,  2,  1, , , , , , , ; vgl.  3.
Gegensätze:
, (Adj.) 56, , .
Syntagmen:
js. name, silber, das leiden n. sein
;
den konvent n
. ›ärmlich‹
ziehen, der füllerei n. achten
;
der nachgültige fisch / handel / zins, die nachgültige habe / kost / materie / münze / narung / speise / tischzierde, das nachgültige ding / fleisch / geschir / kleid / korn / werk / der nachgülte wein, die nachgültigen kriegsbuben
.
Wortbildungen
nachgültigkeit
(dazu bdv.: ).

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Vile. Wolfeyl nachguͤltig vnweerdt schlimm liederlichs kauffs.
Wolf, Gesetze Frankf.
132, 2
(
hess.
,
1411
):
wo sie beduchte, daz das fleisch als nachguldig were, da mochten sie daz fleisch auch seczin undir 4 hellern zu geben.
Schade, Sat. u. Pasqu. (
obd.
1525
):
ein bischof sol haben ein arms oder nachgiltigs husgeschir, ein nachgiltige tischzierd und ein arme leibsnarung.
Sachs (
Nürnb.
1563
):
Geringe leut, die in armut | Hie führen ein nachgülting handel.
Strauch, Schürebrand (
els.
,
E. 14. Jh.
):
[daz ir] grosze begirde gewinnent zuͦ lidiger armuͦt, zuͦ nochgültiger koste, zuͦ grobeme gewande, zuͦ demuͤtigeme gelesze.
Lemmer, Brant. Narrensch.
70, 1
(
Basel
1494
):
Man fyndt gar manch nochgültig mensch | Das ist so gar eyn waͤttertrentsch | Das [...].
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Basel
1518
):
O mensch biß ym lyden gedultigk | Wañ alles lyden ist nachguͤltigk.
Maaler (
Zürich
1561
):
Silber ist minder waͤrt vnnd Nachgültiger dann gold. [...]. Nachgültigkeit / Vnachtbarkeit. Leuitas, Vilitas, Obscuritas, Ignobilitas.
Müller, Nördl. Stadtr. (
schwäb.
,
1455
):
das die [...] kain wasser oder milch under den wein giessen und auch keinen mischling machen [...] in vassen als nachgulten under hochguͤlten wein.
Glatz, Chron. Bickenkl. (
önalem.
,
um 1640
):
Daher die selige muetter ihren lieben conuent gar nachgiltig müeste ziehen, das ihrem getreüen muetterlichem herzen unsäglich wee thett.
Bauer, Geiler. Pred.
226, 4
(
Augsb.
1508
):
Das wirtt genannt lauter oder pur / [...] / das nit mit ainem schnoͤderen / oder nachgültigerem dinge vermüschet ist.
Turmair (
Nürnb.
1541
):
Es war auch diser schergen und herolden namen nicht so nachgiltig und verechtlich wie zu unsern zeiten.
Volz, Prophet Daniel W
11, 39
;
Franck, Decl.
343, 26
;
Haas u. a., Erasmus/Jud. Klag
26, 7
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;