molestieren,
V.;
zur Beleggeschichte und Herkunft s.
Schulz/Basler
.1942, 139
›jn. ängstigen, belästigen, nötigen, verfolgen, jm. Schmerzen körperlicher und psychischer Art zufügen‹.
Belegblock:
ists auch wol muͤglich / daß die allerliebste Freunde / den jenigen / welchen sie alles gutes goͤnnen / gleichwol allerhandt molestien vnnd Wiederwertigkeiten zuzufuͤgen auch nur gedencken solten.
Domitt man sech das er gwallt hab, | Mitt den Cristen z’Tyrannisieren | Die gleübigen zuo moleistieren.
Molestirn, Engstigen / peinigen / verdrießlich vnd vberlegen sein / Einen bekuͤmmern / vnrühig machen / beleydigen.
dz śie hinfüro fridlich leben vnd einen Erwürdigen Rath nicht weiter deś wegen molestiren śollen.