behelligen,
›jn. belästigen, belästigend bemühen, ermüden‹.
Bedeutungsverwandte:
7,
1,
.
Syntagmen:
den richter / statrat, die herschaft / obrigkeit b., das land mit krieg b., jn. unmässig b
.
Belegblock:
Behelligen / bemuͤhen / molestiren. Die Richter behelligen.
Winter, Nöst. Weist.
(
moobd.
,
1694
):
in eraignenden händeln […] wo es die mühe nicht werth einen stattrath zu behölligen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
(
m/soobd.
,
16. Jh.
):
dardurch die obrigkait unnotwendiger weiß uberloffen und behelligt […] wierdet.
wie vorhin beschechen und zu viller behölligung und zwitracht ursach geben haben.