landstreifer,
der
.
›Landstreicher‹;
zu  5, I, 2.
Bedeutungsverwandte:
1
, , , ,  2; vgl. .

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1554
):
den landstreifern und fürziehenden armen leuten überall nur ain mal ain brott geben.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 202, 3
(
schwäb.
,
1580
):
wofer durch solliche landstraiffer unversehne unrueh erregt, jeder sich selbs, auch sein weib und kind retten meg.
Ebd.
772, 19
(
1622
):
es soll keiner kein bätler, landstreiffer oder landsknecht lenger als ein nacht beherbergen.