gart(en)knecht,
der
;
–/
auch
.
›vagabundierender, herumziehender, herrenloser Landsknecht‹;
zu
3
.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

v. Keller, Ayrer. Dramen (
1610
/
8
):
Daß ich die Gartenknecht abweiß. | Ich gib gelt vnd allerley speiß.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1577
):
Garthknecht oder bettler sollen allein über nacht und kein gayß dann in eines stall erhalten werden.
Ebd. (
schwäb.
,
1615
):
Es solle auch hinfüro kein innwohner zu Mögglingen keinen garthknecht, landfahrer oder bettler länger nicht dan allein über nacht behörbergen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 501, 40
(
schwäb.
,
1570
):
Auch kainer kain gartknecht und landfahrer uhne sonder erlaubnus beherbergen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
, Hs.
17. Jh.
):
es sollen auch alle angefreite burger den anschlag auf die gartknecht wie von alters herkomen [...] erlegen.
Bücher, Berufe Frankf.
1914, 49
;
Bad. Wb.
2, 296
;