kerbholz,
kerfholz,
das
;
–/-er
+ Uml.
›Stab, in den man Vermerke besonders zum Zwecke der Verrechnung einkerbt‹;
zu  1.
Phraseme:
an ein kerbholz reden / schwätzen
›blind losreden‹;
etw. aufs kerbholz
›auf Kredit‹
sparen / zusagen
;
etw. auf sein kerbholz nemen
›die Schuld, Verantwortung übernehmen‹;
boz kerbholz
ein Fluch.
Syntagmen:
ein k. abreiten / behalten / fürbringen / schneiden / volmachen, jm. ein k. geben / machen / überantworten / zustellen, zwei kerbhölzer gegeneinander anzeigen, kerbhölzer miteinander aufrichten; des k. abrede sein; etw. an / auf ein k. anmachen / merken / (an)schreiben, etw. am k. beweisen / herabschneiden, auf k. trinken, etw. mit einem k. belegen / erweisen; dickes / folgeschnittenes / ordentliches k.; laut k.; vermöge aufgewiesenen k.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
sagt ers zu / so ists ja / sol ers halten / so ists nein / er hats auffs Kerff holtz zugesagt.
Toeppen, Ständetage Preußen
5, 491, 15
(
preuß.
,
1506
):
die zcwen vorordenten sollen mit den krugern kerbholczer machen und ein igliche thon ankerben.
Schmitz, Schiltb.
110, 25
(
Frankf.
1597
):
was heut fuͤr ein Evangelion fellt / das weiß ich saͤmmer botz Kerbholtz nicht.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
das er [...] ime noch XIII alde schock gr. schuldig sein solde, das er sich erpeut mit den kerphölzern zu erweisen.
Luther, WA (
1544
):
gehen sie jmer sicher dahin [...] oder sparen zusamen auffs Kerbholtz, was sie koͤnnen.
Ebd. (
1535
):
si audis, bene, si non, nimbs auff dein kerbholtz.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
16, 34
(
osächs.
,
1570
/
7
):
uber alles das, [...] bestendige und richtige register, rechnung oder kerbhölzer halten und seine ausgaben alle mit zetteln oder kerbhölzern belegen.
König-Beyer, Reichenb. Stadtb.
115, 18
(
nböhm.
,
1564
):
sol [...] Peter Schlesinger jehrlichenn zu dreyenn schogkenn laut derselbenn daruber vbergebender kerbholtzer einem ersamen rathe gebenn.
Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
7, 84, 1
(
Straßb.
1520
):
so lang wir das nit haben werdent wir vns des alten behelffen / vnd dich an ein kerbholtz lassen schwetzen.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst (
Straßb.
1522
):
so thuͦ du recht [...] und laß die Luͤt reden an ein Kerbholtz!
Müller, Nördl. Stadtr. (
schwäb.
,
1488
):
es soll auch hinfür allen zeug [...] iedes besonder an ain kerb oder raitholtz vleissigklich gemerkt und geschniten werden.
Brinkmann, Bad. Weist. ;
Peil, Rollenhagen. Froschm.
292, 1000
;
Ermisch u. a., a. a. O.
170, 3
;
König-Beyer, a. a. O.
109, 25
;
Spanier, Murner. Schelmenz. 7ü;
Hauber, UB Heiligkr. ;
Veith, Bwb. .
Vgl. ferner s. v. .