rechnung,
die
;-Ø/–
.1.
›Berechnung; Aufzählung; Ausübung der Rechenkunst als Handlung einer diesbezüglich befähigten Person‹; speziell: ›Zeitrechnung‹; gelegentlich metonymisch: ›Rechenkunst‹; Phraseme:
die rechnung sich nicht finden / treffen
›die Rechnung nicht stimmen, nicht aufgehen‹.Syntagmen:
r. tun
; etw
. (Subj.) r. heissen
; jm. in der r. örter
›Viertel‹ kommen, arithmetica
(Subj.) mit irer r
. [wo] (nicht) helfen
; die r. der summe
; die astronomische r
.; der lerer, die leien / unverständigen der r
.; der fel / irtum in der r., das xte jar nach arabischer r
.Belegblock:
pfert, wâpin, habe, | dî sî [pilgerîn] den vîndin slûgin abe, | der ich keine achte habe | hî in rechenunge wîs.
Lerer der zal vnd rechnũg Arismetricus.
[Die Arithmetik spricht über ihre Kunst:]
des himmels stern und meres griß | und alls das rechenunge hiß, | das floß durch mines herzen rink. Ebd.
2412
: breit ist sin brust, schon sin gestalt | [...] | und kan wol rechenunge tun.
Arismetrica [...] hilfet da nicht mit irer rechnung, mit irer behenden reitung ziffern.
Komen dir in dʼ rechnung örter setz darfur also [...].
Ebd.
J 4r, 5
: Die weyl vil [...] red sich begeben vnder den leyhen vñ vnuorstendigen der rechnũg Als wen menner / frawen [...] in eyner zech vorsammelt / eynn antzal geldes vortringken.
Bald hernach [...] ist [...] Mähometh [...] gestorben / im 63. Jahr seines Alters / Nach der Arabischen rechnung.
Dieser Weg ist den in der Astronomischen Rechnung anfangenden der sicherste.
wa würt dein manch valtige ere | Recht auss geczalt | nach rechenung der sume?
2.
›Kostenaufstellung, Abrechnung für eine erbrachte Leistung‹; auch allgemein: ›Aufstellung, Bestandsaufnahme‹; meist in Gefügen mit geben, machen, tun
u. Ä.: ›vor jm. (einer Prüfungskommission) einen Rechenschaftsbericht ablegen, Bilanz ziehen, einem Auftraggeber gegenüber Auskunft über Einnahmen und Ausgaben erteilen‹; häufig mit Bezug auf die Rechenschaftspflichten eines Vormunds oder Treuhänders; Überwiegend Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
das kleine nicht an die rechnung legen
›großzügig handeln / sein‹.Syntagmen:
die r. aufnemen / ausziehen / begeren / erfordern / geben / halten / machen / stellen / überschlagen, jm
. [wie, wann] (z. B järlich / öffenlich
) die r. geben / tun, j. mit got, vor dem komptur, vor den prälaten / ratsherren / treuhändern r. tun, um etw. eine r. halten / herfürnemen / tun
; j. bei der r. sein, etw
. (Subj.) in einer r. gemeldet sein, j. zur r. kommen, jn. zur r. berufen / halten / verordnen, jn. der r. halber befragen
; die beständige / ganze / grosse / kleine / järliche / lautere / ordenliche / richtige / volkommene / volle r
.; die r. eines landschreibers
.Belegblock:
derselbige vorsteher seines aufhebens und auszgebens redelichen beschidt und rechnung alle jar [...] dem prelaten [...] thun sal.
By der rechenunge ist gewest der kompthur von Thoron und der kompthur czu Engelsberg.
op auch ein zeche ligend blibe, dannocht solle der schichtmeister [...] aufrichtig und redliche beschiedt, rechnung und entrichtung thun.
Nickel Fritzsch [...] muß bemelten Nickel Posers eeweibe [...] bescheid, rechnung und ausrichtung [...] tun.
Uber alle einnahm und ausgabe ordentliche und richtige rechnung halten.
Ebd.
16, 34
: uber alles das, so in der haushaltung einzunemen und auszugeben, bestendige und richtige register, rechnung oder kerbhölzer halten.
ein herrschaft bestellen solt, das nach dem dreschen ein halbpawer mit eynem castner offentlichen vor lewten die rechanung machet.
Do er [...] dez nahtes von noͤten [...] nit mohte schlafen, do begond er mit got ein rehnung her fúr nemen und sprach also: „ach gerehter got, daz du min kranken natur so gar úberladen hast mit biterm lidene [...]“.
derselbe kometure [...] sol oͮch alle jor vor den [...] phlegeren [...] rechenunge tuͦn und gentzliche bewisen alles daz, dz er ingenommen und usgegeben het.
Graff Hans von Habspurg [...] erklärt, das wir ein ganz volkomen rechnung getan [...] von [...] vͥnser statt ze Louffenberg.
das er ein lutre rechnung soͤlt stellen umb alles das, so im in den salczgwerb geantwurt were.
das unsere venner in besatzung deß chorgrichts allhie mit der stuben rechnung halten [...] soͤllend.
vmb andre guͤter / die den kinden [...] zuͦ fielen / so er die verwaltet / ist er schuldig rechnung vñ anzoͤg zuͦ geben.
Indem wür nun zu Trippoli noch öttliche tag stüllgelegen und ein rechnung ausgezogen wurde, was yedem under unns [...] gebüre.
Auf montag [...] hat ain e. r. sich entschlossen, das die ihänigen, so bisher verordnet sein, rechnung von den vögten von wegen irer vogtkinder zu nemen [...] sollen.
Daz land ze Steyr cham alz wolvail an herczog Leupolten [...], do man tet die rechnung, cham yeder ritter [...] umb drei helbling.
So sol der [...] schatzmaister von allem gelt, das er emphangenn Vnd aus geben hat, ein gantze vnd ain volkomene rechnung geben.
Girgensohn, Berl. Kämmereirechn.
49, 19
; Kollnig, Weist. Schriesh.
113, 13
; Köbler, Ref. Franckenfort
64, 17
; Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
287, 7
; Köbler, Ref. Nürnberg
382, 6
; Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. ;
Rennefahrt, a. a. O. ;
Bastian u. a., Regensb. UB
421, 33
; Chron. baier. Städte. Regensb. ;
3.
phras.: auf (gute) rechnung
u. Ä. ›auf Vorschuss, zur späteren Bezahlung‹; auch ironisch: etw. auf rechnung nemen
: ›etw. stehlen‹.Rechts- und Wirtschaftstexte.
Belegblock:
8 m. dem schumeyster off dy lomole czu buwen off rechenunge.
1400 m, das der alde treseler uff rechenunge gegeben hat.
Den
[Käse]
nam er [Raabe]
auff rechnung hinweg. das ubrige seines lohns soll zu guter rechnung bleiben anstehen.
1507 adi 9 december det. ime par auf rechnung 1 fl.
Coram Mathe ÿst ingetreden am fritag [...] , vnd dw hab ÿch im gegeben auff ein rechning flor. 3.
4.
›Rechtfertigung‹; ›gegenüber jm. (meist einer höheren Instanz) zu leistende Rechenschaft über eigenes Handeln und Verhalten, darunter über Glaubensansichten‹; speziell: ›als Bedingung für die Erlösung des Menschen von Gott beim Jüngsten Gericht eingeforderter Rechenschaftsbericht über dessen Leben und Wirken‹; generalisierend: ›Nachweis, Erklärung, Begründung‹; überwiegend in Gefügen mit geben, tun
; Syntagmen:
r. von jm. fordern / nemen, haben wollen, jm. r. geben / tun, (jm., vor jm.) seiner missetat / pflicht / schuld, seines ampts, seiner leren, um seinen glauben, um seine lere, von allen seinen taten / werken r. geben
; die r
. (Subj.) gleich stehen, wan [...]
; etw. ane r. dasselbe heissen
›etw. ohne Begründung mit etw. anderem (negativ konnotiertem) gleichsetzen‹; die r. des versehenen ampts
; die ernste / schwere r
.Belegblock:
Christus am Juͤngsten tage wuͤrde von uns rechnung fordern, wie wir die Suͤnde gebuͤsset und wie viel guter werck wir gethan hetten.
vber dise
[
hertzogen]
setzt er drei Herren / deren Daniel eyner was / denen solten die hertzog rechnung thuͦn / hiemitt der künig on sorg were. hier meinet niemand / dz man etwas verbrechẽ koͤnte / davõ man hiernaͤchst Rechnung geben muͤsse.
ir fürsten, hüt in diser zit | sint ir des volkes hirten sit, | das glich die rechenunge stet, | wann ir vor got gefangen get.
Auch Jn sunderheit vormarckt. das wir alle gott gar ein ernste vnd swere Rechnūg thún mussen vnd unser schult biß vf das minste scherff bezcalenn.
Sie
[
Pfaffen]
droen aber Vffs jungst gericht, | Sagen, da mueß man Rechnung geben, | Wie man Vff erden für das leben. Die Todten werden aufferstehn, | [...] | Da muͤssen wir allsampt Rechnung gebn. | Wie wir verzeyrt haben vnser Lebn.
sonderlich mag der vatter volkommen verwaltung über siner kind zuͤstendig guͦt haben / vnd bedarff darumb ander rechnung nit geben.
[...] wie dan der Zwingle und andre evangelische predicanten in der Eidgnoschaft sich stets erbutend, um ire ler und glowen rechnung zegeben.
Der keyser [...] enbŭtt dir [...], das du im rächnung gebest umm das, daz du nŭt kommen bist im diennen im [...] krieg.
Wann aber ich zw gericht kuͦm, so vordert sant Peter von mir rechnung umb sach die ich gethan hab.
Ewer predicanten [...] seien als jung rappen, die sy auß Lutterischen, Zwinglischen, Oecolampischen nestern und andern ketzer außgenummen haben. Das sy aber vor euch rechnung woͤllen geben, ist ein erberige mainung.
Ebd.
28, 5
: Deshalben wir [...] bruder Anthoni [...] beschickt, [...], das sy
[
predicanten]
nach vermoͤg heiliger Gschrifft [...] irer leren in unnsern [...] by sin rechnung geben [...] soltenn. Gille u. a., M. Beheim
270, 9
; Wagner, Erk. Ps.-J. v. Kastl
14, 62
; Steer, K. v. Megenberg. Sel
72
; V. Anshelm. a. a. O. ;
5.
›aus Überlegung gewonnene Einschätzung, Bewertung einer Bezugsgegebenheit‹; daraus (potentiell) resultierend: ›Meinung, Erwartung‹; ›Schlussfolgerung, Konsequenz‹; ›Plan‹; häufig im Syntagma eine rechnung machen
; Phraseme:
die rechnung machen
›Konsequenzen aus e. S. ziehen‹; ˹j. seine rechnung finden, mit sich / sich selbst die rechnung machen
˺ ›zu einer Ansicht gelangen, sich eine Meinung (über etw.) bilden (und entsprechend handeln)‹; eines dings keine rechnung haben
›von e. S. nichts verstehen‹; etw
. (Subj.) eine andere rechnung haben
›etw. anders zu bewerten sein‹; js. keine rechnung haben
›von jm. keine gute Meinung haben; jn. verachten‹.Belegblock:
MAn mus also von allen sachen / | Nicht aus rachgier sein rechnung machen.
Ebd.
591, 2694
: Das man auff solche vngewisse sachen / | Gar nicht kan sein Rechnung machen.
Ich hab mir stets mein rechnung gmacht, | Wie ich nur komm der Arbeit ab.
Schweiz. Id. ff.
Phraseme:
etw. in rechnung nemen
›sich etw. merken‹.Belegblock:
Rechnung rechlicheit bescheidenheit odʼ v́nũfft. ratio.