rechnung,
die
;
-Ø/–
.
1.
›Berechnung; Aufzählung; Ausübung der Rechenkunst als Handlung einer diesbezüglich befähigten Person‹; speziell: ›Zeitrechnung‹; gelegentlich metonymisch: ›Rechenkunst‹;
vgl.
1
 12.
Phraseme:
die rechnung sich nicht finden / treffen
›die Rechnung nicht stimmen, nicht aufgehen‹.
Bedeutungsverwandte:
1
 1, ; vgl. .
Syntagmen:
r. tun
;
etw
. (Subj.)
r. heissen
;
jm. in der r. örter
›Viertel‹
kommen, arithmetica
(Subj.)
mit irer r
. [wo]
(nicht) helfen
;
die r. der summe
;
die astronomische r
.;
der lerer, die leien / unverständigen der r
.;
der fel / irtum in der r., das xte jar nach arabischer r
.

Belegblock:

Strehlke, Nic. Jerosch. Chron. (
preuß.
,
um 1330
/
40
):
pfert, wâpin, habe, | dî sî [pilgerîn] den vîndin slûgin abe, | der ich keine achte habe | hî in rechenunge wîs.
Voc. inc. teut.
o viijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Lerer der zal vnd rechnũg Arismetricus.
Jahr, H. v. Mügeln
332
(
omd.
, Hs.
1463
):
[Die Arithmetik spricht über ihre Kunst:]
des himmels stern und meres griß | und alls das rechenunge hiß, | das floß durch mines herzen rink.
Ebd.
2412
:
breit ist sin brust, schon sin gestalt | [...] | und kan wol rechenunge tun.
Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
26, 15
(Hs. ˹
omd.
,
1465
˺):
Arismetrica [...] hilfet da nicht mit irer rechnung, mit irer behenden reitung ziffern.
Ries, Rechenb.
C 6v, 1
(
Erfurt
1522
):
Komen dir in dʼ rechnung örter setz darfur also [...].
Ebd.
J 4r, 5
:
Die weyl vil [...] red sich begeben vnder den leyhen vñ vnuorstendigen der rechnũg Als wen menner / frawen [...] in eyner zech vorsammelt / eynn antzal geldes vortringken.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
167v, 25
(
Leipzig
1588
):
Bald hernach [...] ist [...] Mähometh [...] gestorben / im 63. Jahr seines Alters / Nach der Arabischen rechnung.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
Dieser Weg ist den in der Astronomischen Rechnung anfangenden der sicherste.
Gille u. a., M. Beheim
435, 9
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
wa würt dein manch valtige ere | Recht auss geczalt | nach rechenung der sume?
2.
›Kostenaufstellung, Abrechnung für eine erbrachte Leistung‹; auch allgemein: ›Aufstellung, Bestandsaufnahme‹; meist in Gefügen mit
geben, machen, tun
u. Ä.: ›vor jm. (einer Prüfungskommission) einen Rechenschaftsbericht ablegen, Bilanz ziehen, einem Auftraggeber gegenüber Auskunft über Einnahmen und Ausgaben erteilen‹; häufig mit Bezug auf die Rechenschaftspflichten eines Vormunds oder Treuhänders;
zu
1
 3.
Überwiegend Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
das kleine nicht an die rechnung legen
›großzügig handeln / sein‹.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld):  5,  4,  3, ,  1; vgl.  1,  1, ,
1
 2.
Syntagmen:
die r. aufnemen / ausziehen / begeren / erfordern / geben / halten / machen / stellen / überschlagen, jm
. [wie, wann] (z. B
järlich / öffenlich
)
die r. geben / tun, j. mit got, vor dem komptur, vor den prälaten / ratsherren / treuhändern r. tun, um etw. eine r. halten / herfürnemen / tun
;
j. bei der r. sein, etw
. (Subj.)
in einer r. gemeldet sein, j. zur r. kommen, jn. zur r. berufen / halten / verordnen, jn. der r. halber befragen
;
die beständige / ganze / grosse / kleine / järliche / lautere / ordenliche / richtige / volkommene / volle r
.;
die r. eines landschreibers
.

Belegblock:

Hertel, UB Magdeb. (
nd.
/
omd.
,
1494
):
derselbige vorsteher seines aufhebens und auszgebens redelichen beschidt und rechnung alle jar [...] dem prelaten [...] thun sal.
Ziesemer, Gr. Ämterb.
558, 26
(
preuß.
,
1377
):
By der rechenunge ist gewest der kompthur von Thoron und der kompthur czu Engelsberg.
Ermisch, Sächs. Bergr. (
osächs.
,
1500
, Hs.
17. Jh.
):
op auch ein zeche ligend blibe, dannocht solle der schichtmeister [...] aufrichtig und redliche beschiedt, rechnung und entrichtung thun.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
Nickel Fritzsch [...] muß bemelten Nickel Posers eeweibe [...] bescheid, rechnung und ausrichtung [...] tun.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
9, 8
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Uber alle einnahm und ausgabe ordentliche und richtige rechnung halten.
Ebd.
16, 34
:
uber alles das, so in der haushaltung einzunemen und auszugeben, bestendige und richtige register, rechnung oder kerbhölzer halten.
Mon. Boica, NF.
2, 1, 31, 12
(
nobd.
,
1464
):
ein herrschaft bestellen solt, das nach dem dreschen ein halbpawer mit eynem castner offentlichen vor lewten die rechanung machet.
Bihlmeyer, Seuse (
alem.
,
14. Jh.
):
Do er [...] dez nahtes von noͤten [...] nit mohte schlafen, do begond er mit got ein rehnung her fúr nemen und sprach also: „ach gerehter got, daz du min kranken natur so gar úberladen hast mit biterm lidene [...]“.
Rieder, Gottesfr. (
els.
, Hs.
15. Jh.
):
derselbe kometure [...] sol oͮch alle jor vor den [...] phlegeren [...] rechenunge tuͦn und gentzliche bewisen alles daz, dz er ingenommen und usgegeben het.
Schib, Urk. Laufenb.
67, 2
(
halem.
,
1392
):
Graff Hans von Habspurg [...] erklärt, das wir ein ganz volkomen rechnung getan [...] von [...] vͥnser statt ze Louffenberg.
Schnyder, Qu. Zürcher Wirtsch.
931, 22
(
halem.
,
1494
):
das er ein lutre rechnung soͤlt stellen umb alles das, so im in den salczgwerb geantwurt were.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1587
):
das unsere venner in besatzung deß chorgrichts allhie mit der stuben rechnung halten [...] soͤllend.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
vmb andre guͤter / die den kinden [...] zuͦ fielen / so er die verwaltet / ist er schuldig rechnung vñ anzoͤg zuͦ geben.
Haszler, Kiechels Reisen (
schwäb.
,
n. 1589
):
Indem wür nun zu Trippoli noch öttliche tag stüllgelegen und ein rechnung ausgezogen wurde, was yedem under unns [...] gebüre.
Müller, Stadtr. Ravensb.
300, 18
(
oschwäb.
,
1551
):
Auf montag [...] hat ain e. r. sich entschlossen, das die ihänigen, so bisher verordnet sein, rechnung von den vögten von wegen irer vogtkinder zu nemen [...] sollen.
Seemüller, Chron. 95 Herrsch. (
oobd.
, Hs.
1. H. 15. Jh.
):
Daz land ze Steyr cham alz wolvail an herczog Leupolten [...], do man tet die rechnung, cham yeder ritter [...] umb drei helbling.
Mollay, Ofner Stadtr.
15, 17
(
ung. inseldt.
,
1. H. 15. Jh.
):
So sol der [...] schatzmaister von allem gelt, das er emphangenn Vnd aus geben hat, ein gantze vnd ain volkomene rechnung geben.
Girgensohn, Berl. Kämmereirechn.
49, 19
;
Leman, Kulm. Recht ;
Kollnig, Weist. Schriesh.
113, 13
;
Köbler, Ref. Franckenfort
64, 17
;
Löscher, Erzgeb. Bergr.
73, 11
;
75, 17
;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
287, 7
;
Ermisch, Freib. Stadtr. ;
Kisch, a. a. O. ;
Köbler, Ref. Nürnberg
382, 6
;
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. ;
Rennefahrt, a. a. O. ;
ders., Zivilr. Bern ;
Bastian u. a., Regensb. UB
421, 33
;
3.
phras.:
auf (gute) rechnung
u. Ä. ›auf Vorschuss, zur späteren Bezahlung‹; auch ironisch:
etw. auf rechnung nemen
: ›etw. stehlen‹.
Rechts- und Wirtschaftstexte.

Belegblock:

Ziesemer, Marienb. Konventsb.
252, 33
(
preuß.
,
1411
):
8 m. dem schumeyster off dy lomole czu buwen off rechenunge.
Thielen, Gr. Zinsb. Dt. Ord.
1, 24
(
preuß.
,
1414
/
22
):
1400 m, das der alde treseler uff rechenunge gegeben hat.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
141, 3031
(
Magdeb.
1608
):
Den
[Käse]
nam er
[Raabe]
auff rechnung hinweg.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1573
):
das ubrige seines lohns soll zu guter rechnung bleiben anstehen.
Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1508
):
1507 adi 9 december det. ime par auf rechnung 1 fl.
Rechn. Hermannst.
366, 38
(
siebenb.
,
1503
):
Coram Mathe ÿst ingetreden am fritag [...] , vnd dw hab ÿch im gegeben auff ein rechning flor. 3.
4.
›Rechtfertigung‹; ›gegenüber jm. (meist einer höheren Instanz) zu leistende Rechenschaft über eigenes Handeln und Verhalten, darunter über Glaubensansichten‹; speziell: ›als Bedingung für die Erlösung des Menschen von Gott beim Jüngsten Gericht eingeforderter Rechenschaftsbericht über dessen Leben und Wirken‹; generalisierend: ›Nachweis, Erklärung, Begründung‹; überwiegend in Gefügen mit
geben, tun
;
vgl.
1
 35.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  34.
Syntagmen:
r. von jm. fordern / nemen, haben wollen, jm. r. geben / tun, (jm., vor jm.) seiner missetat / pflicht / schuld, seines ampts, seiner leren, um seinen glauben, um seine lere, von allen seinen taten / werken r. geben
;
die r
. (Subj.)
gleich stehen, wan [...]
;
etw. ane r. dasselbe heissen
›etw. ohne Begründung mit etw. anderem (negativ konnotiertem) gleichsetzen‹;
die r. des versehenen ampts
;
die ernste / schwere r
.

Belegblock:

Luther, WA (
1535
):
Christus am Juͤngsten tage wuͤrde von uns rechnung fordern, wie wir die Suͤnde gebuͤsset und wie viel guter werck wir gethan hetten.
Volz, Prophet Daniel W
6, 2
(
Worms
1527
):
vber dise
[
hertzogen
]
setzt er drei Herren / deren Daniel eyner was / denen solten die hertzog rechnung thuͦn / hiemitt der künig on sorg were.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
hier meinet niemand / dz man etwas verbrechẽ koͤnte / davõ man hiernaͤchst Rechnung geben muͤsse.
Jahr, H. v. Mügeln
1835
(
omd.
, Hs.
1463
):
ir fürsten, hüt in diser zit | sint ir des volkes hirten sit, | das glich die rechenunge stet, | wann ir vor got gefangen get.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
84, 16
(
omd.
,
1487
):
Auch Jn sunderheit vormarckt. das wir alle gott gar ein ernste vnd swere Rechnūg thún mussen vnd unser schult biß vf das minste scherff bezcalenn.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
nobd.
,
um 1600
):
Sie
[
Pfaffen
]
droen aber Vffs jungst gericht, | Sagen, da mueß man Rechnung geben, | Wie man Vff erden für das leben.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Die Todten werden aufferstehn, | [...] | Da muͤssen wir allsampt Rechnung gebn. | Wie wir verzeyrt haben vnser Lebn.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
sonderlich mag der vatter volkommen verwaltung über siner kind zuͤstendig guͦt haben / vnd bedarff darumb ander rechnung nit geben.
V. Anshelm. Berner Chron.
5, 151, 26
(
halem.
,
n. 1529
):
[...] wie dan der Zwingle und andre evangelische predicanten in der Eidgnoschaft sich stets erbutend, um ire ler und glowen rechnung zegeben.
Bachmann, Haimonsk. (
halem.
,
1530
):
Der keyser [...] enbŭtt dir [...], das du im rächnung gebest umm das, daz du nŭt kommen bist im diennen im [...] krieg.
Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
Wann aber ich zw gericht kuͦm, so vordert sant Peter von mir rechnung umb sach die ich gethan hab.
Meisen u. a., J. Eck
22, 17
(
Ingolst.
1526
):
Ewer predicanten [...] seien als jung rappen, die sy auß Lutterischen, Zwinglischen, Oecolampischen nestern und andern ketzer außgenummen haben. Das sy aber vor euch rechnung woͤllen geben, ist ein erberige mainung.
Ebd.
28, 5
:
Deshalben wir [...] bruder Anthoni [...] beschickt, [...], das sy
[
predicanten
]
nach vermoͤg heiliger Gschrifft [...] irer leren in unnsern [...] by sin rechnung geben [...] soltenn.
Mayer, Folz. Meisterl. ;
Gille u. a., M. Beheim
270, 9
;
Wagner, Erk. Ps.-J. v. Kastl
14, 62
;
Steer, K. v. Megenberg. Sel
72
;
Lindqvist, K. v. Helmsd.
3644
;
3655
;
V. Anshelm. a. a. O. ;
5.
›aus Überlegung gewonnene Einschätzung, Bewertung einer Bezugsgegebenheit‹; daraus (potentiell) resultierend: ›Meinung, Erwartung‹; ›Schlussfolgerung, Konsequenz‹; ›Plan‹; häufig im Syntagma
eine rechnung machen
;
zu
1
 6.
Phraseme:
die rechnung machen
›Konsequenzen aus e. S. ziehen‹; ˹
j. seine rechnung finden, mit sich / sich selbst die rechnung machen
˺ ›zu einer Ansicht gelangen, sich eine Meinung (über etw.) bilden (und entsprechend handeln)‹;
eines dings keine rechnung haben
›von e. S. nichts verstehen‹;
etw
. (Subj.)
eine andere rechnung haben
›etw. anders zu bewerten sein‹;
js. keine rechnung haben
›von jm. keine gute Meinung haben; jn. verachten‹.
Bedeutungsverwandte:
˹ 1, (V.) 1, ˺ (subst.),  1214; vgl.  56.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
564, 1836
(
Magdeb.
1608
):
MAn mus also von allen sachen / | Nicht aus rachgier sein rechnung machen.
Ebd.
591, 2694
:
Das man auff solche vngewisse sachen / | Gar nicht kan sein Rechnung machen.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
Ich hab mir stets mein rechnung gmacht, | Wie ich nur komm der Arbeit ab.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
lernt, wen einer ein ding nit kan oder wais, wie erʼs suechen außrechen und finden sol und ein rechnung drauf machen auf pêderlai [...] weg, damit er auf den [...] rechten grund kum.
6.
›Vernunft, Urteilsvermögen‹ (als Entsprechung zu lat.
ratio
);
vgl.
1
 8.
Phraseme:
etw. in rechnung nemen
›sich etw. merken‹.
Bedeutungsverwandte:
 1, , .

Belegblock:

Voc. Teut.-Lat.
aa vv
(
Nürnb.
1482
):
Rechnung rechlicheit bescheidenheit odʼ v́nũfft. ratio.