eröfnung,
die
.1.
›Darlegung, Bekanntgabe, Veröffentlichung; Verkündung (z. B. von Urteilen)‹; ›Inkrafttreten (von Gesetzen)‹; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Belegblock:
[j., der Steuern und Abgaben nicht pflichtgemäß entrichtet]
vnder einem iar vngeuerlich nach eroͤffnung diss vnsers gesetzes. oder ankõmen solicher [abgabenpflichtiger]
güter [...] der soll [...] in pene souil gelts als dasselb guͦt wert were. [der jhene wider den gezeugnüß gefürt würt]
[soll gegebenenfalls]
protestiren / das er jre personen vnd sag / nach der verhoͤre vñ eroͤffnung der gezeugen sage anfechten woͤlle. Und soll [...] durch alle personen fürsehung beschehen, damit die parteyen [...] nit erfaren mögen, wer die referenten sein und was die urtheyl vor eröffnung inhalten.
Von eröffnung undt anzeigung der erbstufen
(Überschrift).
Wie nach eröffnung der zeugensag bayde partheyen zue volfierung und beschluß der sach handeln sollen
(Überschrift).
Belegblock:
si fallen nider uf ire knie und bitten got umb eruffenunge
[›Erleuchtung‹]
, und ohr lerer bete ohn zu zeiten sonderliche gebet vor. auff das sie solcher grosser wolthat / so uns Gott mit eroͤffnung seines gnadreichen worts widder die unaussprechliche blindheit / so durch das Babstumb eingefuͤrt ist worden / erzeigt nimer mehr vorgessen.
Die eroffnung
[
erklaͤrungEck
1537: ;
Wenn [...] erkleret / offenbar wirdDietenberger
1534 / Luther
1545, Ps. 119, 130: ]
deiner wort die entleucht: vnd gibt vernunft den lútzeln. die erofnung, die im
[dem Hl. Franziskus]
von gott wart geton, daz er solte bredigen. Ebd.
65, 4
;